Verstärkung für den BGH Richter aus dem Nordwesten wechselt ans höchste Gericht

| | 26.03.2024 13:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Artikel hören:
Dr. Lars Ostwaldt ist am BGH kein Unbekannter. Foto: Büürma/OLG Oldenburg
Dr. Lars Ostwaldt ist am BGH kein Unbekannter. Foto: Büürma/OLG Oldenburg
Artikel teilen:

Der Bundesgerichtshof ist Deutschlands höchstes Gericht in Zivil- und Strafsachen. Nun wechselt ein Richter aus unserer Region nach Karlsruhe.

Oldenburg/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) bekommt Verstärkung aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg, zu dem auch Ostfriesland gehört. Der Richterwahlausschuss – je zur Hälfte aus Ministern der Bundesländer und aus vom Bundestag gewählten Mitgliedern besetzt – hat Dr. Lars Ostwaldt zum Bundesrichter gewählt. Der heute 50-Jährige hatte 2007 seine Karriere in der niedersächsischen Justiz bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück begonnen. Weitere Stationen waren anschließend das Landgericht Oldenburg, die Amtsgerichte Bersenbrück und Nordhorn sowie das Landgericht Osnabrück. 2013 bis 2018 arbeitete Ostwaldt als Referent im Justizministerium in Hannover, bevor er 2018 zum Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt wurde.

Auch am BGH ist Ostwaldt kein Unbekannter: Von Anfang 2021 bis Ende 2023 war Ostwaldt bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter nach Karlsruhe abgeordnet – was in der Justiz als Sprungbrett für Beförderungen angesehen wird. Am BGH war der Richter dem 3. Zivilsenat zugeordnet, der sich unter anderem mit dem Staatshaftungsrecht beschäftigt. „Während der Corona-Pandemie stellte sich beispielsweise die Frage, ob der Staat für entgangene Einnahmen haften muss“, sagt Ostwaldt am Telefon. Im August 2023 hatte der Senat etwa eine Staatshaftung abgelehnt, nachdem ein Musiker das Land Baden-Württemberg verklagt hatte, weil er wegen der weitreichenden Anti-Pandemie-Maßnahmen weniger Geld eingenommen hatte. Die Maßnahmen seien rechtmäßig gewesen, deshalb fehle es an den Voraussetzungen für einen Anspruch aus dem Staatshaftungsrecht, so das Urteil damals.

Wo Ostwaldt künftig als Richter am BGH eingesetzt werden wird, steht noch nicht fest. Der BGH ist aufgeteilt in 13 Zivilsenate und sechs Strafsenate. Er ist das höchste deutsche Gericht der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit die letzte Instanz in Straf- und Zivilsachen. In der Regel geht es um Revisionen gegen Urteile der vorgelagerten Gerichte. Dabei ist der BGH keine Tatsacheninstanz: Er prüft die Urteile der anderen Gerichte also nicht auf die ermittelten Tatsachen, befragt also zum Beispiel keine Zeugen, sondern überprüft ausschließlich, ob Rechtsfehler begangen wurden. Die BGH-Entscheidungen werden als „höchstrichterlich“ bezeichnet: Obwohl es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt, übernehmen die anderen Gerichte in aller Regel die Rechtsauffassung der Karlsruher Richter.

Ähnliche Artikel