Bußgelder und Jugendarrest  Schulverweigerer – auch in Ostfriesland ein Problem?

| | 17.04.2024 11:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
In Deutschland herrscht Schulpflicht, doch nicht jedes Kind geht regelmäßig zur Schule. Wenn die „unentschuldigten“ Fehlzeiten zur Regel werden, spricht man unter Umständen von Schulverweigerung oder Schulabsentismus. DPA-Symbolfoto: Burgi
In Deutschland herrscht Schulpflicht, doch nicht jedes Kind geht regelmäßig zur Schule. Wenn die „unentschuldigten“ Fehlzeiten zur Regel werden, spricht man unter Umständen von Schulverweigerung oder Schulabsentismus. DPA-Symbolfoto: Burgi
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Die Zahl der Schulverweigerer in Ostfriesland ist zuletzt in manchen Kommunen wieder gestiegen. Da in Deutschland Schulpflicht herrscht, drohen Bußgelder. Doch wie sieht die Situation genau aus?

Emden/Ostfriesland - 371-mal mussten niedersächsische Jugendliche im vergangenen Jahr in den Arrest, weil sie zu oft die Schule geschwänzt haben. Im Schnitt vier Tage lang saßen die Schülerinnen und Schüler im Jugendarrest.

Das ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs, denn Zahlen aus Ostfriesland zeigen, dass der Jugendarrest zwar das letzte Mittel ist – aber häufig bei Schulverweigerern gar nicht zum Tragen kommt.

In Emden setzt man auf ein Jugendbüro

Beispiel Emden: 119 Meldungen wegen Schulverweigerung sind im vergangenen Jahr beim Jugendbüro der Stadt aufgelaufen. „Wir haben in Emden ein besonderes Verfahren, bei dem bei Fällen von Schulabsentismus zunächst unser Jugendbüro eingeschaltet und nicht sofort ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird“, so die Stadt auf Nachfrage.

Die meisten Meldungen im vergangenen Jahr, 66 insgesamt, stammen aber aus den Allgemeinbildenden Schulen, die meisten Fälle aus der Altersklasse zwischen 14 und 16 Jahre. 26 Meldungen kamen aus Grundschulen und 27 aus Berufsbildenden Schulen. Über alle Jahrgangsstufen verteilt hatten die Schülerinnen und Schüler hinter den 119 Meldungen 4158 Fehltage – oder im Schnitt knapp 35 Fehltage pro Schüler. Ein Schuljahr hat in Niedersachsen um die 145 Tage im Schnitt.

Mögliche Gründe für Schulverweigerung

Experten sind sich einig, dass es nicht den einen Grund für Schulverweigerung gibt. Grundsätzlich geht man von drei Arten von Schulverweigerung aus, wie einer Broschüre des Heidekreises zu entnehmen ist.

Schulschwänzen: "Schülerinnen oder Schüler, die die Schule schwänzen, leiden weder an Angst noch unter anderen emotionalen Belastungen. Sie folgen vielmehr dem Lust prinzip und meiden den aus ihrer Sicht lästigen Schulalltag, um ihn durch alternative Aktivitäten zu ersetzen."

Schulangst: "Die Ursache von Schulangst liegt unmittelbar im schulischen Alltag der betroffenen Schülerin bzw. des betroffenen Schülers begründet: Sie ist 'eine schulbezogene Verweigerung als Ausdruck einer Angst oder Reaktion auf Bedrohung oder Überforderung“.

Schulphobie: "Im Gegensatz zur Schulangst ist die Schulphobie nicht unmittelbar auf denBereich der Schule bezogen, sondern entsteht aus der Trennungsangst des Kindes (häufig im Hinblick auf die Mutter), bedingt durch den Verlust wichtiger Bezugspersonen (Tod, Trennung) oder schwere psychische Erkrankungen eines Elternteils. Familiäre Konflikte (permanenter Streit, Anwendung körperlicher Gewalt) können in diesem Kontext ebenfalls eine Rolle spielen."

Problem beginnt schon in der Grundschule

Die Schulverweigerung beginne, so die Stadt Emden, allerdings schon in der Grundschule. So wurden im vergangenen Jahr 26 Grundschüler dem Jugendbüro wegen zu häufiger Abwesenheit (Schulabsentismus) gemeldet. Klingt wenig, ist aber immerhin ein Prozent aller Emder Grundschüler.

Das Jugendbüro versucht dabei, eine „Weitergabe“ des Verfahrens, also Bußgelder, abzuwenden. In 2023 gelang das in 44 Prozent aller gemeldeten Fälle, ein Rekord seit 2018.

Irgendwann wird ein Bußgeld verhängt

Die Fälle, die nicht abgewendet werden können, landen bei den Ordnungsbehörden. Dabei können durchaus mehrere Bußgelder gegen eine Person verhängt werden. In der Stadt Emden wurden im vergangenen Jahr 130 Bußgelder wegen Schulversäumnissen und der Nichtanmeldung schulpflichtiger Personen verhängt.

Zum Vergleich: Im Landkreis Leer wurden im gleichen Jahr 273 Bußgelder über eine Gesamtsumme von 39.804,50 Euro gegen 187 Personen verhängt. 209 der Bußgelder gingen an Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen, 25 wurden gegen Grundschüler beziehungsweise ihre Eltern verhängt – und 41 Bußgelder gegen Schüler an Berufsbildenden Schulen. „Die Fälle von Schulverweigerung nehmen zu“, so der Landkreis Leer auf Nachfrage.

Bußgelder zwischen 200 und 1000 Euro

Bis es zu Bußgeldern kommt, sind in der Regel verschiedene Versuche unternommen worden, das Problem anders zu lösen. „Üblicherweise suchen die Schulen zunächst das Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten, um herauszufinden, was zum Schulabsentismus führt und Lösungen zu finden. Häufig sind Schulsozialarbeitende und Beratungslehrkräfte beteiligt. Außerdem können dabei verschiedene Stellen unterstützen, z.B. die Schulpsychologie oder auch die Fachbereiche Schulrecht der RLSB, oder eben das Jugendamt“, schreibt das niedersächsische Kultusministerium auf Nachfrage. „Erst wenn die pädagogischen Maßnahmen umfangreich genutzt wurden und die Schülerin oder der Schüler weiterhin nicht seiner bzw. ihrer Schulpflicht nachkommt“, werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die Bußgelder können, bei mehrmaligen Verstößen gegen die Schulpflicht, bis zu 1000 Euro betragen. Los geht es bei 200 Euro. Im Landkreis Wittmund wurden im vergangenen Jahr 32-mal Bußgelder von 1000 Euro verhängt, weil Schülerinnen und Schüler fünf Mal oder häufiger gegen die Schulpflicht verstießen. Neun dieser Bußgelder wurden gegen die Eltern verhängt, da die Schüler unter 14 Jahre alt waren. Insgesamt musste der Landkreis Wittmund 176 Bußgelder verhängen, dahinter stecken 79 Schüler, die dem Unterricht fernblieben. In 77 Fällen wurden Bußgelder nicht gezahlt, so dass der Landkreis einen „Antrag auf Arbeitsauflage beim zuständigen Amtsgericht gestellt“ habe.

Im schlimmsten Fall: Arrest oder Arbeitsstunden

Werden die Bußgelder trotz Mahnungen nicht gezahlt, landen die Fälle vor Gericht. In der Stadt Emden war dies 2023 insgesamt 63-mal der Fall, wie das zuständige Amtsgericht auf Nachfrage mitteilt. Die Bußgeldbehörde beantrage, das bestätigen auch andere Stellen, in der Regel, dass „statt der Geldzahlung gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten“ sind. „Die Betroffenen haben dadurch eine Wahlmöglichkeit zwischen Zahlung der Geldbuße oder der Erbringung der Arbeitsstunden“, so Henning Deeken, Direktor des Amtsgerichts Emden.

Jugendarrest gab es aber auch: In zehn Fällen sei „Beugearrest“ verhängt worden, „weil die Betroffenen die ihnen auferlegten Arbeitsstunden unentschuldigt nicht erfüllt haben“, so Deeken. Dieser habe im Schnitt zwei bis drei Tage gedauert, „wobei die Spannbreite von Freizeitarrest bis zur gesetzlichen Höchstdauer von einer Woche Dauerarrest reicht“. Allerdings schränkt Deeken ein: „Zahlen darüber, ob die verhängten Arreste auch vollstreckt wurden, liegen hier nicht vor. Denn die Jugendlichen/Heranwachsenden können die Vollstreckung des Arrestes noch abwenden, indem sie mit der Ableistung der Arbeitsauflage beginnen oder das ursprünglich festgesetzte Bußgeld bezahlen. Das kommt in der Praxis nicht selten vor.“

Beim Amtsgericht Aurich kann man auf Nachfrage nicht so weit ins Detail gehen. Es werde nicht statistisch erfasst, „welche Ordnungswidrigkeit der nicht gezahlten Geldbuße zu Grunde liegt“. Man könne nur sagen, dass im vergangenen Jahr 123 Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende wegen nicht gezahlter Bußgelder geführt wurden.

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