Diskussion um Sprache  Das sind die Gender-Regeln von Kommunen und Bundeswehr

| | 03.05.2024 18:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ob Gender-Sternchen oder Binnen-I: Es gibt zahlreiche Varianten um verschiedene Geschlechter zu nennen. Foto: Murat/dpa
Ob Gender-Sternchen oder Binnen-I: Es gibt zahlreiche Varianten um verschiedene Geschlechter zu nennen. Foto: Murat/dpa
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Das Gendern sorgt immer wieder für hitzige Diskussionen – vor allem in den sozialen Netzwerken. Wir wollten wissen, welche Regeln es in ostfriesischen Kommunen und bei der Bundeswehr gibt.

Ostfriesland - Kaum eine Debatte wird derzeit so kontrovers geführt wie die über das Gendern. Die einen sagen, dass es ein wichtiges Zeichen der Gleichberechtigung ist, andere sehen darin eine Verunstaltung der deutschen Sprache. Ein Aufruf der Stadt Wiesmoor nach dem Brand eines Mehrparteienhauses sorgte für teils harsche Reaktionen.

Dort hieß es: „Nach dem Brand eines Mehrfamilienhauses am Samstag, den 13.04.2024 sind einige Bewohner*innen ohne feste Bleibe. Die Stadtverwaltung bittet daher Vermieter*innen um Unterstützung.“ In einer Facebook-Gruppe wurde dieser Beitrag geteilt und von einem Nutzer wie folgt kommentiert: „Ihr würdet wahrscheinlich Vermieter bekommen, aber wenn gegendert wird, haben die Leute die Nase voll, hört auf mit dem Scheiß.“ Wir haben das zum Anlass genommen, in den Kommunen und bei der Bundeswehr nachzufragen, welche Regeln sie zum Thema Gendern haben.

Keine Vorgaben zum Gendern in Leer, Jümme und Wiesmoor

Die Stadt Leer, die Samtgemeinde Jümme und die Stadt Wiesmoor teilen dazu mit, dass es keine entsprechenden Regeln in der Verwaltung gebe. „Die Stadt Wiesmoor hat bislang keine Regeln zum Gendern aufgestellt und dies ist auch nicht geplant“, schreibt beispielsweise der Wiesmoorer Bürgermeister Sven Lübbers. „Nach meinem Empfinden führt das Gendern dazu, dass Texte und Sprache deutlich komplexer werden.“ Letztendlich sei es jedoch wichtig, offen und respektvoll mit diesem Thema umzugehen und jeden Menschen individuell entscheiden zu lassen, so Lübbers.

Regelungen in den Landkreisen Leer, Aurich und Wittmund

Die ostfriesischen Landkreise teilen jeweils auf Nachfrage dieser Zeitung mit, dass es bestimmte Regeln zur geschlechtergerechten Sprache gibt. In der Leeraner Kreisverwaltung heißt es, dass Wortbinnenzeichen nicht zulässig sind. „Dazu gehören das Binnen-I, Gendersternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich, mit denen beim Gendern betont werden soll, dass alle Geschlechter gemeint sind“, erläutert Landkreis-Sprecher Philipp Koenen. Vorrangig sollten neutrale Formulierungen wie Mitarbeitende oder Teilnehmende verwendet werden oder auch die weibliche und männliche Form wie Bürgerinnen und Bürger.

Diese Regelung gibt es laut Kreis-Sprecher Jan Becker auch in Wittmund. Beide Kreisverwaltungen haben sich zu dieser Vorgehensweise entschieden, weil sie den amtlichen Regeln entsprechen. „Wir orientieren uns daran, was der Rat für deutsche Rechtschreibung als maßgebliche Instanz sagt“, teilt Koenen mit. „Nicht zuletzt geht es auch darum, dass Formulierungen in amtlichen Schriftstücken gut lesbar, barrierefrei und rechtssicher sind.“ In Wittmund gelten diese Regeln sowohl für die interne als auch für die externe Kommunikation. In der Leeraner Kreisverwaltung insbesondere für die externe Kommunikation. „Auch intern soll darauf geachtet werden“, so Koenen.

Der Landkreis Aurich hat laut deren Sprecher Lennart Adam einen Leitfaden „Geschlechtergerechte Sprache“ erarbeitet, der von allen Mitarbeitende angewendet werden solle. Er sei erarbeitet worden, „weil es uns wichtig ist, dass wir alle Menschen ansprechen, auch diejenigen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen können“, teilt Adam mit. Die Regeln im Leitfaden gelten im Landkreis Aurich sowohl für die interne wie auch für die externe Kommunikation.

Regelung in der Stadt Emden

Die Stadt Emden verweist zunächst darauf, dass es schon seit 1989 ein Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache gebe. In Vordrucken seien die für einzelne Personen geltenden Bezeichnungen nebeneinander in weiblicher und männlicher Sprachform aufzunehmen oder eine nicht geschlechtsbezogene Sprachform zu wählen, teilt Sprecher Eduard Dinkela mit. Die Thematik des Genderns in der Sprache mit dem Gendersternchen oder auch anderen Sonderzeichen beziehungsweise Formen könne insofern als Entwicklung der Sprache gewertet werden. Es gebe allerdings bisher keine eindeutigen Empfehlungen vom Land Niedersachsen oder auch vom Bund, wie hier zu verfahren ist.

Die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Emden, Okka Fekken, habe 2021 eine Entscheidung des Verwaltungsvorstands der Stadt Emden zum Thema geschlechtersensible Sprache initiiert. Dieser habe dann beschlossen, dass die Verwaltung zukünftig den Genderstern (*) verwenden solle. „In der verwaltungsinternen schriftlichen Kommunikation, in Dienstanweisungen/ Dienstvereinbarungen o. Ä., sowie in der Öffentlichkeitsarbeit inklusive Stellenausschreibung wird der Genderstern verwendet“, erläutert Dinkela. Bescheide oder Ähnliches seien von dieser Regelung ausgenommen. Empfehlenswert sei jedoch, auch hier möglichst geschlechtsneutrale Begriffe zu verwenden.

Regeln bei der Bundeswehr

Innerhalb der Bundeswehr wird eine geschlechterbezogene, genauer geschlechtergerechte Sprache verwendet. Das teilt Tobias Palkoska, Informationsfeldwebel des Kommandos Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst (SES) „Ostfriesland“ in Leer, mit. Diese basiere auf diversen Grundlagen. Zum einen lege das sogenannte „Redaktions- und Tonalitätskonzept“ fest, dass bei sämtlichen internen und externen Publikationen der Bundeswehr die Gleichberechtigung von Soldatinnen und Soldaten zu wahren sei, was auch in einer angemessenen und zielgerichteten Sprache münde.

Außerdem sei erst im Januar 2024 das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) in Gänze überarbeitet worden. Zur sprachlichen Umsetzung heißt es: „Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind so zu formulieren, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck kommt. Das gleiche gilt für den dienstlichen Schriftverkehr.“ In einem Informationsflyer des Sanitätsdienstes der Bundeswehr wird erläutert, dass sobald das Geschlecht der Angesprochenen unerheblich sei, nach Möglichkeit eine neutrale Sprachform zu verwenden sei. Außerdem sei vorzugsweise die weibliche und männliche Form auszuschreiben. Gendern in Form eines Binnen-I oder eines * soll nicht genutzt werden.

Was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

In den Kreisverwaltungen und der Emder Stadtverwaltung gibt es keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Von den Landkreisen Leer und Wittmund heißt es, dass es einen Hinweis an die Mitarbeitenden gebe. Der Landkreis Aurich betont, dass man bei der Umsetzung des Leitfadens „auf das Verständnis und die Einsicht der Mitarbeitenden“ setze. Auch in der Stadt Emden würde vor allem bei Ausschreibungstexten „ein freundlicher, aber bestimmter Hinweis“ der Gleichstellungsbeauftragten erfolgen.

Bei der Bundeswehr heißt es, dass theoretisch insbesondere das SGleiG die Grundlage sei, dass „bei Verstoß gegen die hier dargestellten Vorgaben ein Dienstvergehen vorliegen kann“. In der Praxis wird laut Informationsfeldwebel Palkoska eine gendergerechte Sprache aber meist als Zielbild, statt als Befehl formuliert, „da eine Umsetzung durch Akzeptanz immer einer Umsetzung durch Zwang vorzuziehen ist“.

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