Neue Kita-Gebühren  Viele Eltern im Kreis Leer zahlen mehr

| | 28.05.2024 13:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Fast alle Kinder im Landkreis Leer besuchen den Kindergarten. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Betreuung für die Eltern kostenfrei – aber vorher? Foto: Armin Weigel/dpa
Fast alle Kinder im Landkreis Leer besuchen den Kindergarten. Ab dem dritten Lebensjahr ist die Betreuung für die Eltern kostenfrei – aber vorher? Foto: Armin Weigel/dpa
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Der Landkreis Leer und seine Kommunen führen eine einheitliche Gebührenstruktur für die Kinderbetreuung ein. Das ändert sich für die Eltern in Städten und Gemeinden.

Landkreis Leer - Der Landkreis Leer und seine Städte und Gemeinden haben kürzlich eine langfristige Vereinbarung abgeschlossen, wie die Kosten für die Kinderbetreuung geteilt werden sollen. Dazu gehören einheitliche Gebühren für alle, die überwiegend für die Krippenbetreuung erhoben werden. Aber werden die überall übernommen? Zahlen Eltern künftig mehr oder weniger für die Betreuung? Wir fragten in den Rathäusern nach.

Das sind die neuen Gebühren

Die einheitliche Gebühr sieht folgende Staffelungen vor: Bis zu einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von weniger als 22.000 Euro für das erste Kind 120 Euro; 22.000,01 bis 30.000 Euro 160 Euro; 30.000,01 bis 45.000 Euro 200 Euro; 45.000,01 bis 65.000 Euro 240 Euro und bei mehr als 65.000,01 Euro 280 Euro. Diese Gebühren werden für eine Betreuungszeit von fünf Stunden zugrundegelegt. Bei kürzeren Zeiten sinkt die Gebühr linear, bei längeren Zeiten steigt sie entsprechend.

Für das zweite und jedes weitere betreute Kind wird die Gebühr um 50 Prozent reduziert. Für die Inanspruchnahme von Randzeiten wird pro halber Stunde im Monat eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro erhoben. Gleiches gilt ab der achten Betreuungsstunde für Kinder zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Ganz eindeutig lassen sich alte und neue Beiträge nicht gegenüberstellen. Das liegt daran, dass für die exakte Höhe der Gebühr in der Regel das Jahreseinkommen der Eltern ausschlaggebend ist. Die Staffelungen waren bisher andere als nach der neuen Satzung und häufig noch von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es ergibt sich aus den Antworten das folgende Bild.

Wo es teurer wird

Der Stadtrat Borkum hat einer Erhöhung der Gebühren für die Kindertagesstätte zugestimmt. Die Gebühren sind weiterhin gestaffelt je nach Einkommen, für das zweite angemeldete Kita-Kind bleibt die Gebühr bei 50 Prozent. Die Erhöhung wirkt sich auch auf die Randzeiten (Betreuung von 7.30 bis 8 Uhr und/oder 13 bis 13.30 Uhr) aus, wie Eike Müller, Leiter der Ordnungs- und Sozialabteilung, in einer Ratssitzung skizzierte. Hier erfolgte eine Anpassung von fünf auf 15 Euro für das erste Kind pro halber Stunde im Monat.

Der Rat der Gemeinde Bunde hat im April 2024 die Änderung der Satzung über die Gebühren in den Kindertagesstätten beschlossen und begrüßt diese, so Harm-Markus van Vügt, Vertreter des Bürgermeisters. Mit dieser Änderungssatzung wurde die angestrebte kreisweit einheitliche Gebührenstruktur umgesetzt, teilt er mit. Damit steigen die Gebühren, aber die letzte Erhöhung datiere auf den 1. Oktober 2010. Wie in den meisten Kommunen beginnt die Beitragsfreiheit ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, doch gebührenfrei ist lediglich eine Betreuungszeit von acht Stunden täglich, inklusive der Randzeiten.

Der Samtgemeinderat Hesel hat die Umsetzung der einheitlichen Satzung im März beschlossen. Ein Vergleich zu den alten Sätzen sei schwierig, weil die Jahreseinkommen der Eltern zuvor anders eingestuft worden seien, sagt der Erste Samtgemeinderat Joachim Duin. Die Beiträge seien grundsätzlich höher als vorher, aber die Gebühren seien über einen langen Zeitraum nicht angehoben worden. „Wenn sich der Landkreis Leer stärker an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligt, sollten die Kommunen im Gegenzug bemüht sein, die Kosten möglichst gering zu halten“, sagt Duin.

Auf einheitliche Gebühren für die Betreuung für Kleinkinder haben sich die Kommunen im Landkreis Leer geeinigt. Foto: Stefan Puchner/dpa
Auf einheitliche Gebühren für die Betreuung für Kleinkinder haben sich die Kommunen im Landkreis Leer geeinigt. Foto: Stefan Puchner/dpa

Die Gemeinde Moormerland plant, die vom Landkreis vorgeschlagenen einheitlichen Sätze zu übernehmen. „Die Eltern werden mit wenigen Ausnahmen etwas mehr zahlen müssen als vorher. Dies schlägt sich jedoch im unteren Einkommensbereich deutlich weniger nieder als im oberen, was sozial am verträglichsten ist. Zudem erfolgt die Staffelung in fünf Stufen und ist damit deutlich genauer als unsere bisherige dreistufige Regelung“, so der zuständige Dezernent Timo Pistoor. Mit Ausnahme der Randzeiten gelten die Beiträge nur für die Betreuung in Krippen – ab einem Alter von drei Jahren ist jedoch auch der Besuch der Krippe für die Eltern kostenfrei. Da der Landkreis künftig die Hälfte des Defizits für die Städte und Gemeinden tragen wird, seien die einheitlichen Beitragssätze „zielführend“, so Pistoor.

In der Gemeinde Uplengen soll der Gemeinderat in seiner Sitzung im Juni über die neue Beitragsregelung abstimmen. Der Verwaltungsausschuss, dem die Fraktionsspitzen angehören, hat die Umsetzung bereits empfohlen, daher ist wahrscheinlich, dass die neuen Sätze in Uplengen gelten werden. Während die vom Landkreis vorgeschlagene Regelung fünf Stufen vorsieht, hatte Uplengen bisher sechs Staffeln, weshalb die Beiträge nicht ganz vergleichbar seien, teilt Bürgermeister Heinz Trauernicht mit. In den oberen Jahreseinkommensstufen würde sich die Gebühr um monatlich 82 Euro beziehungsweise 107 Euro erhöhen. Trauernicht verweist nicht nur darauf, dass Uplengen in den vergangenen Jahren „sehr viel Geld“ in die Modernisierung und Ausstattung der Kindergärten investiert hat und alle Krippen über eine dritte Fachkraft verfügen, sondern auch auf eine Erhebung, die Uplengen eine höhere Kaufkraft im Vergleich zum Durchschnitt im Landkreis Leer bescheinigt hat. Die Gebührensatzung betreffe wegen der Gebührenbefreiung ab dem dritten Lebensjahr einen Zeitraum von maximal zwei Jahren Krippenbetreuung. Die einheitliche Gebührenstruktur erleichtert aus Sicht von Trauernicht die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten erheblich.

In der Stadt Weener wird es für Eltern in den oberen vier Einnahmekategorien etwas teurer, lediglich in der unteren Kategorie zahlten Eltern künftig weniger, teilt Bürgermeister Heiko Abbas mit. Der Fachausschuss habe der Gebührenstaffelung bereits zugestimmt, deshalb könne davon ausgegangen werden, dass der Stadtrat ebenfalls zustimmen werde. „Die nun gefundene Regelung ist vorteilhaft“, so Abbas.

Wo es kaum Unterschiede gibt

In der Gemeinde Westoverledingen gebe es sowohl Eltern, die höhere Beiträge zahlen müssten wie auch Eltern, die künftig weniger zahlen, teilt Pressesprecherin Kirsten Beening mit. Die Übernahme der neuen einheitlichen Staffelung habe der Gemeinderat bereits im Dezember beschlossen. „Für die Familien im Landkreis stellen diese einheitlichen Entgelte beziehungsweise Gebühren eine bessere Transparenz und auch eine Einheitlichkeit dar. Sollte beispielsweise eine Familie in eine andere Kommune innerhalb des Landkreises Leer wechseln, würde sich theoretisch nichts am Krippenentgelt ändern müssen“, schreibt Beening. Die Bedingungen seien eben „für alle landkreisweit gleich“.

Die Zahl der Krippenplätze ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, unter anderem in Westoverledingen. Foto: Ammermann/Archiv
Die Zahl der Krippenplätze ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, unter anderem in Westoverledingen. Foto: Ammermann/Archiv

Wo es günstiger wird

Der Rat der Gemeinde Ostrhauderfehn hat beschlossen, die einheitlichen Gebührensätze für Kindertagesstätten zum 1. August 2024 zu übernehmen. Durch die neuen Gebührensätze werde die Kinderbetreuung insbesondere für Geringverdiener etwas günstiger, in den höheren Einkommensstufen steigt die Gebühr etwas an, teilt die Gemeinde mit. Die Gebühren müssen für alle Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr gezahlt werden, dies seien überwiegend die Krippenkinder. Die einheitlichen Bedingungen für alle werden laut Lydia de Boer, Vertreterin des Bürgermeisters, begrüßt. Zum einen werde es für Eltern, die innerhalb des Landkreises umziehen und daher die Einrichtung wechseln, übersichtlicher. Zum anderen gestalte sich die Bezuschussung der Plätze in den Kindertageseinrichtungen durch die Gemeinden im Landkreis Leer gerechter.

Eine Übergangslösung trifft die Gemeinde Rhauderfehn für das Kindergartenjahr 204/25. Damit steigen die Gebühren, die vor allem in den Krippen sowie in sehr wenigen Fällen für einen altersübergreifenden Kindergartenplatz fällig werden, schrittweise, bis ab dem 1. August 2025 die kreisweit einheitliche Gebührensatzung übernommen wird, teilt Bürgermeister Gerd Müller mit. Diese bedeutet zwar steigende Beiträge für die die mittleren Kategorien, doch für Eltern in der untersten Gruppe (Jahresgehalt bis 22.000 Euro) und der obersten Gruppe (Jahreseinkommen von mehr als 65.000 Euro) wird es geringfügig günstiger. „Ich halte das für eine gute Regelung im Sinne einer ausgewogenen Finanzbeziehung der Kommunen untereinander aber auch im Verhältnis zum Landkreis. Gegenüber dem bisherigen Modell in Rhauderfehn sind die Erhöhungen überwiegend moderat und für wenige Einkommensgruppen aber noch vertretbar“, teilt Müller mit.

Sonderfall Samtgemeinde Jümme

In der Samtgemeinde Jümme wird die Erhöhung der Gebühren nicht von allen Mitgliedsgemeinden übernommen. Detern und Filsum haben die Umsetzung der einheitlichen Gebührensätze für den Krippenbesuch zum 1. August 2024 beschlossen. In Nortmoor wird es laut Verwaltung im bevorstehenden Kindergartenjahr bei den gegenwärtigen geringeren Gebühren bleiben. Den Kommunen steht es als Trägern der Kitas frei, abweichende Regelungen zu treffen.

Noch nicht entschieden

In der Gemeinde Jemgum wurde der Finanzierungsvereinbarung mit dem Landkreis Leer bereits zugestimmt, doch die Beratung zur Übernahme der Gebührenstruktur beginnt laut Bürgermeister Hans-Peter Heikens erst im Juni. Der Beratung wolle er nicht vorgreifen, teilt er mit.

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