Tödlicher Fahrradunfall „Beschilderung am Kreisel in Stapelmoor ist grob fahrlässig“
Nach dem tödlichen Unfall beim Kreisel in Stapelmoor fordert Ortsvorsteher Bernhard Siemons, dass endlich die Beschilderung geändert wird. Mit seiner Meinung steht er nicht alleine da.
Stapelmoor - Am frühen Morgen des 13. Mai ist in Stapelmoor eine 74-jährige Frau bei einem Verkehrsunfall getötet worden. Ein Lastwagen-Fahrer hatte die Fahrradfahrerin auf dem Kreisel offenbar übersehen. Nach dem tragischen Unglück sieht der Stapelmoorer Ortsvorsteher Bernhard Siemons die Behörden in der Pflicht. Er warnt schon seit langem vor den Gefahren, die die Verkehrsführung birgt. Seine Forderung: „Die Beschilderung muss dort endlich geändert werden.“
Bernhard Siemons fährt täglich mehrmals durch den Kreisel. „Ich begleite meine Enkel fast jeden Morgen mit dem Fahrrad zur Grundschule“, berichtet er. Die Kleinen alleine auf den Schulweg zu schicken, sei der Familie zu gefährlich. Viele brenzlige Situationen und Beinahe-Unfälle habe er dort schon erlebt. Das Problem besteht nach seinen Worten darin, dass Fahrradfahrer den Kreisverkehr in beiden Richtungen durchfahren dürfen. Bei den meisten Kreiseln ist hingegen nur eine Fahrtrichtung zulässig.
Fahrradverkehr nur in eine Richtung
In Stapelmoor werden motorisierte Verkehrsteilnehmer durch entsprechende Schilder auf diese Besonderheit hingewiesen. Sie müssen stets die Vorfahrt der Radfahrer achten, egal, ob diese von rechts oder links den jeweiligen Ast des Kreisverkehrs überqueren wollen. „Ich halte es für grob fahrlässig, dass solch eine Regelung überhaupt von den Behörden zugelassen wurde“, sagt Siemons. Er setzt sich deshalb dafür ein, dass der Kreisverkehr wie anderenorts üblich, von den Fahrradfahrern nur in einer Richtung befahren werden darf.
Harm Meinders ist erster Vorsitzender der Ortsgruppe Rheiderland des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und stimmt dem Stapelmoorer Ortsvorsteher zu. „Das ist ähnlich wie mit den Geister-Fahrern auf Radwegen. Viele Autofahrer rechnen einfach nicht damit, dass Fahrräder von der falschen Seite kommen.“ Das gelte auch für den Kreisel in Stapelmoor, obwohl die Radfahrer nach der Beschilderung dort ja in beiden Richtungen fahren dürfen. „Wenn eine Regelung so ein Gefahrenpotenzial birgt, wieso wird sie dann angeordnet und in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen?“, fragt sich Meinders, der beim ADFC Fahrradtouren anbietet – auch in die Niederlande. Dort sei die Regelung an den Kreisverkehren übrigens vorbildlich. „Dort müssen die Fahrradfahrer immer die Vorfahrt des motorisierten Verkehrs achten.“
Neue Erkenntnisse zum Unfallhergang
Die polizeilichen Ermittlungen zum Unfallhergang sind zwar noch nicht abgeschlossen, doch nach einem Zeugenaufruf hat die Polizei inzwischen neue Erkenntnisse erhalten. Nach den Worten von Hans-Günter Jelting, der bei der Polizeiinspektion Leer-Emden für den Sachbereich Verkehr zuständig ist, soll der 68 Jahre alte Lastwagenfahrer, der aus Richtung Stapelmoorerheide kam, zunächst gestanden haben. „Just in dem Moment, in dem er angefahren ist, kam wohl die Fahrradfahrerin und stieß mit dem Lastwagen zusammen“, fasst Jelting die Aussage eines Augenzeugen zusammen. Die Befragung weiterer Zeugen stehe noch aus.
Am Mittwochvormittag gab es einen Vor-Ort-Termin. Vertreter der Polizei, des Landkreises Leer und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wollten sich gemeinsam ein Bild von der Situation vor Ort zu machen. „Ziel des Treffens war es, zu gucken, ob es Möglichkeiten gibt, die Sicherheit am Kreisel zu verbessern“, so Landkreissprecher Philipp Koenen.
„Ein Unfallschwerpunkt ist der Kreisel in Stapelmoor nicht“, betont Polizist Hans-Günter Jelting. Ein Blick in die Unfallstatistik der vergangenen fünf Jahre ergebe ein unauffälliges Lagebild. „Es gab dort einen Unfall und zwei Fahrradunfälle ohne Verletzte.“ Nach dem tragischen Unglück mit der 74-jährigen Fahrradfahrerin müsse bewertet werden, ob die derzeitige Situation richtig und zulässig sei und was geändert werden könne. Dabei müsse auch die Frage geklärt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen die jetzige Regelung angeordnet worden sei und ob sie unter heutigen Voraussetzungen immer noch sinnvoll sei.