Einigung perfekt  Jetzt fordern Kreis Leer und Kommunen mehr Geld für Kitas

| | 12.06.2024 10:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Landrat Matthias Groote (von links) und die Bürgermeister Geert Müller und Theo Douwes haben die Vereinbarung unterzeichnet. Foto: Lüppen
Landrat Matthias Groote (von links) und die Bürgermeister Geert Müller und Theo Douwes haben die Vereinbarung unterzeichnet. Foto: Lüppen
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Städte und Gemeinden wollen sich nicht mehr jedes Jahr mit dem Landkreis Leer um die Finanzierung der Kitas streiten. Es gelten jetzt gemeinsame Regeln.

Leer - Mit dem jährlichen Gezerre um die Finanzierung der Kinderbetreuung in Krippen und Kindergärten soll es jetzt vorbei sein. Die Städte und Gemeinden haben mit dem Landkreis Leer eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass der Landkreis jedes Jahr die Hälfte des Defizits bezahlt. Dieses liegt aktuell bei 38,5 Millionen Euro. „Wir wollen uns nicht mehr jedes Jahr streiten“, sagt Geert Müller (parteilos), Bürgermeister in Rhauderfehn, als Sprecher der Bürgermeister im Landkreis Leer. Stattdessen hat man nun eine gemeinsame Forderung an das Land.

Dieses zahlt bisher 58 Prozent der Personalkosten in der Kinderbetreuung vor Ort. „De facto sind es nur 52 Prozent“, sagt jedoch Landrat Matthias Groote (SPD) und beruft sich dabei auf eine Untersuchung aus Lüneburg. Denn Kosten für Hausmeister oder Reinigungskräfte seien in dem Kostenbeitrag nicht enthalten. Deshalb fordern die Kommunen und der Landkreis Leer (dieser ist seit zwei Jahren selbst Betreiber der Kindertagesstätten in der Stadt Leer), den Anteil des Landes auf 66 Prozent anzuheben.

Kinderbetreuung kostet viel Geld

Denn die Kosten für den Betrieb der Kitas stiegen immer weiter, betonen Groote, Müller und Theo Douwes (parteilos), Bürgermeister in Westoverledingen und stellvertretender Sprecher der Bürgermeister, bei einem Pressetermin zur Unterzeichnung der Vereinbarung. Außerdem setzten Bund und Land die Anforderungen an die Kinderbetreuung immer weiter hinauf, „ohne dass wir gefragt werden“, so der Landrat. Dafür wollen die Kommunen eine stärkere finanzielle Unterstützung.

An Kinderbetreuung werden heutzutage hohe Anforderungen gestellt. Foto: Monika Skolimowska/dpa
An Kinderbetreuung werden heutzutage hohe Anforderungen gestellt. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Douwes rechnet vor, dass etwa ein Viertel des Haushaltes seiner Gemeinde auf die Kinderbetreuung entfalle. Die Gehälter von rund 250 Mitarbeitern müssten finanziert werden, dazu kommen noch der Unterhalt der Gebäude und eventuelle Investitionen. „Es war klar, dass wir dazu eine Vereinbarung mit dem Landkreis brauchten“, so Douwes. Die kam nach langem Ringen in diesem Jahr zustande und wurde bereits vom Kreistag beschlossen.

Jetzt setzten Groote und die beiden Bürgermeister ihre Unterschriften unter das Papier. Dieses legt nicht nur die Grundlage über die Kostenübernahme durch den Landkreis fest, sondern auch einheitliche Regeln zum Beispiel für die Vergabe der Kitaplätze und die Gebühren, die von den Eltern zu tragen sind. Das Anmeldesystem wurde ebenfalls verbindlich für alle gleich geregelt – das kommt den Eltern zugute.

Jetzt einheitliche Systeme für alle

Dass dieser Kompromiss gefunden und nun dauerhaft besiegelt wird, liegt laut Müller vor allem an der Arbeit einer Arbeitsgruppe, die „strategisch gut besetzt war“. Ihr gehörten nicht nur die Kita-Fachleute aus den Gemeinden sowie Dezernentin Ute Buntrock vom Landkreis an, sondern ab einem bestimmten Punkt auch die Kämmerer. Das habe den Durchbruch gebracht, sagt Müller. Er verweist darauf, dass Buntrock inzwischen eigene Einblicke in den Betrieb von Kindergärten bekommen habe, seit die Stadt Leer den Betrieb der Kitas an den Landkreis abgegeben habe.

Eine Hürde war laut Buntrock, eine gemeinsame Grundlage zu finden. Zum Beispiel bei den Vergabekriterien, wo bisher jede Gemeinde ein eigenes System hatte, aber auch bei der Basis für die Kostenübernahme durch den Landkreis. Mit der neuen Vereinbarung gibt es nun „Planungssicherheit für alle Akteure. Es ist Ruhe und Verlässlichkeit drin“, sagt Groote. Die Vereinbarung gilt unbefristet, sie ist erst nach dem Ablauf von fünf Jahren erstmals kündbar.

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