Mann vor Gericht Illegale Böller in Weeneraner Wohnung – nicht der einzige Fall
Ein junger Mann aus Weener hatte illegale Böller – auch umgangssprachlich Polenböller genannt – in seiner Wohnung. Nicht der einzige Fall in der Region.
Weener/Leer - Das war ein Schuss in den Ofen: Ende Mai stand ein Weeneraner vor dem Amtsgericht Leer, weil er illegales Feuerwerk, sogenannte Polenböller, gekauft hatte. Der Begriff wird heute teilweise als despektierlich empfunden. Die Feuerwerkskörper, die der Weeneraner besaß, sind nach dem Sprengstoffgesetz in Deutschland nicht zugelassen.
Im Februar 2023 wurden bei einer polizeilichen Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten in Weener nicht geringe Mengen der Polenböller fest- und sichergestellt. Dafür musste sich der 29-Jährige vor dem Strafgericht des Amtsgerichtes Leer verantworten. Bereits mit Beginn der Verhandlung stellte der Rechtsanwalt des Angeklagten einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens, da der Angeklagte, der sich geständig zeigte, nicht vorbestraft war. Das Vergehen und die Schuld sah der Verteidiger als nicht allzu schwerwiegend an. Mit der Einstellung waren die Staatsanwaltschaft sowie die Strafrichterin einverstanden. Das Gericht verfügte, dass der Weeneraner eine Geldauflage an den VfR Heisfelde als gemeinnützigen Verein zu zahlen hat.
Ein gravierenderer Fall wurde zuvor in Augsburg verhandelt. Im April 2024 ist ein 28 Jahre alter Hoffenheimer wegen eines Böllerwurfs während eines Fußball-Bundesligaspiels zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Durch die Zündung des in Deutschland nicht zugelassenen Böllers wurden zwölf Menschen verletzt, darunter mehrere Kinder.
Wie oft wird in der Region mit illegalen Böllern hantiert?
Wir haben bei der Polizei nachgefragt, wie oft Personen im Bereich der PI Leer/Emden mit illegalen Feuerwerkskörpern hantieren. „Dass der Besitz von illegalen Feuerwerkskörpern auffällt, kommt doch häufiger vor“, schreibt Svenia Temmen, Polizeihauptkommissarin und Pressesprecherin. „Im Jahr 2023 hatten wir 32 Fälle, bei denen es um einen ‚Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz‘ ging“, so Temmen. Ob es sich in allen Fällen auch um Feuerwerkskörper – oder eben sogenannte Polenböller handelte – „kann ich leider nicht weiter eingrenzen.“
Das Hauptzollamt Oldenburg verzeichnete nur eine verschwindend geringe Menge illegaler Feuerwerkskörper, die im vergangenen Jahr bei der Einfuhr abgefangen wurden. Das Problem bestehe weniger im niedersächsischen Grenzgebiet.
Woher haben die Böller ihren umgangssprachlichen Namen?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Feuerwerk aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Polen oder Tschechien, nach Deutschland einzuführen, schreibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Aber die Böller müssen geprüft sein. „Benannten Stellen“ der EU müssen feststellten, ob die Bestimmungen der EU-Richtlinie zur Pyrotechnik eingehalten werden. „Im deutschen Sprengstoffgesetz gibt es jedoch Einschränkungen bzw. zusätzliche Regelungen, die nur in Deutschland zum Tragen kommen.“ Oft werden also aus Polen und Tschechien „nur“ in Deutschland illegale Feuerwerkskörper mitgebracht.
Hergestellt werden diese aber meist in China, wie unter anderem der MDR berichtet. „Die BAM empfiehlt daher Verbraucher*innen grundsätzlich, Feuerwerk für die Verwendung in Deutschland auch nur in Deutschland und nicht im europäischen Ausland zu kaufen.“
Was ist denn das Problem mit dem Feuerwerk?
Die Böller sind gefährlich. Sehr gefährlich. Es gibt immer wieder Kampagnen, die darüber aufklären sollen. Die Bundespolizei beispielsweise nannte „Finger weg, sonst Finger weg“. Der Name ist Programm: In einem Film und einer Broschüre schildert der zwölf Jahre alte Jan aus Landsberg in Sachsen-Anhalt, wie ein nicht zugelassener Böller ihm seine rechte Hand zerfetzt hat. Er habe den Knaller auf dem Spielplatz gefunden, ihn mit nach Hause genommen, um ihn zu zünden und aus dem Fenster zu werfen. Doch der Feuerwerkskörper explodierte ihm in der Hand. „Es gab einen lauten Knall. Ich bin aufs Bett gefallen und habe laut geschrien, meine Eltern sollen den Krankenwagen rufen“, berichtet der Junge. Zwei seiner Finger konnten nicht gerettet werden. Gerade mal fünf Gramm eines „Blitzknallsatzes“ hätten gereicht, um dem Jungen die Hand zu zersprengen, wird Bundespolizistin Jessica Große vom MDR zitiert.
„In zugelassenen Feuerwerkskörpern ist Schwarzpulver enthalten, verbotene Böller enthalten ein viel stärker reagierendes Stoffgemisch, einen sogenannten Blitzknallsatz, der eine enorme Sprengwirkung erzielt“, erklärt die Bundespolizistin gegenüber dem Sender. Besonders gefährlich sei das im Zusammenspiel mit harten Teilen aus Gips, die in manchen der nicht zugelassenen Feuerwerkskörper enthalten seien. Diese könnten bei der Explosion wie eine Gewehrkugel aus dem Böller geschossen werden. Die vermeintlich lange Zündschnur von Kugelbomben lasse Leute die Zeit bis zur Explosion falsch einschätzen. Dabei brenne sie im Bruchteil einer Sekunde ab. Deshalb dürften Kugelbomben nur von „geschulte Feuerwerkern“ in speziellen Abschlussvorrichtungen gezündet werden, erklärt die Bundespolizistin gegenüber dem MDR.
Wie erkenne ich, welche Böller legal sind?
Kugelbomben und Co. sind generell in Deutschland nicht für jedermann erlaubt. Legale Feuerwerkskörper müssen wie beschrieben geprüft sein. Sind sie das, hätten sie ein „CE“ Kennzeichen, schreibt Polizistin Temmen. Zu dem Zeichen gehöre auch eine Nummer, die Aufschluss über die Herkunft gibt. „Leider werden diese Zeichen auch gefälscht, daher ist bei Online-Käufen aus dem Ausland unbedingt zu prüfen, woher die pyrotechnischen Gegenstände stammen“, rät sie.
Generell solle man bei diesen Waren aus dem Ausland Vorsicht walten lassen, da oftmals die explosiven Stoffe überdosiert sind und daher bei Gebrauch nicht überschaubare Gefahren entstehen, schreibt die Polizeisprecherin.
Die Regeln in Deutschland sind eindeutig: Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (unter anderem Raketen, Batterien und Knallkörper) gilt beispielsweise, dass sie nur von Personen über 18 Jahren nach Deutschland eingeführt und verwendet werden dürfen, auch wenn diese Feuerwerkskörper im europäischen Ausland teilweise schon mit 16 Jahren gekauft werden dürfen, schreibt die BAM. Einen Befähigungsschein braucht man für Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, zum Beispiel Raketen). In Polen und Tschechien dürften auch Laien Feuerwerk der Kategorie 3 kaufen und zünden, berichtet der MDR 2023.
Was kommt auf diejenigen zu, die die illegalen Böller haben?
Auch wenn er nicht beim Zünden erwischt worden ist, landete der junge Mann aus Weener vor Gericht und musste einem Verein Geld zahlen. Zu einer Durchsuchung der Wohnung, wie in seinem Fall, „kommt es im Allgemeinen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen nach Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses, wie bei jeder anderen Straftat auch“, sagt Temmen.
Je nachdem, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handele oder um eine Straftat, könne es zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe kommen. „Je nach Schwere der Tat bis zu fünf Jahre.“ Die möglichen körperlichen Folgen sind nicht weniger gravierend.