Gebührenanpassung im Landkreis Aurich Spitzenverdiener sollten höhere Kita-Beiträge in der Krummhörn zahlen
Der Krummhörner Rat hat die Anpassung der Kita-Gebühren einstimmig verabschiedet. Die Entscheidung ließ einige Ratsmitglieder mit Bauchschmerzen zurück. Sie sorgen sich um sozial schwache Einwohner.
Krummhörn - Nach Hinte hat nun auch der Krummhörner Rat der vorgeschlagenen Anpassung der Kita-Gebühren für Kinder unter drei Jahren zugestimmt. Grundlage für die Ratsbeschlüsse ist das Bestreben des Landkreises Aurich, die Elternbeiträge zu vereinheitlichen.
Mit dem Beschluss geht eine Erhöhung der Beiträge für einige Eltern einher, höhere Gehaltsklassen bleiben davon aber weitestgehend verschont. Das bereitet einigen Ratsmitgliedern Bauchschmerzen.
Ungleiche Steigerung der Kita-Gebühren
In der letzten Pewsumer Ratssitzung vor der Sommerpause am Dienstag, 18. Juni 2024, stand die Entscheidung über die Anpassung der Kita-Gebühren in der Gemeinde auf dem Plan. In den Nachbargemeinden waren entsprechende Beschlüsse bereits gefasst worden. Und auch in der Krummhörn entschied sich der Rat einstimmig für die neue Einteilung der zu zahlenden Beiträge abhängig vom Nettoeinkommen der Eltern.
Doch diese Entscheidung fiel nicht allen leicht. Bemängelt wurde vor allem die ungleiche Steigerung der Gebühren bei Personen mit einem geringeren Jahreseinkommen im Vergleich zu denen, die als Höchstverdiener in der Gemeinde gelten. Bisher hatte jede Gemeinde im Landkreis Aurich diese Gebühren selbst veranschlagt. Mit der Vereinheitlichung der Gebühren im gesamten Landkreis geht eine Änderung der verschiedenen Einkommensstufen, die als Grundlage für die Kalkulationen dienen, einher. Denn laut des Beschlusses endet die Staffelung des Jahresnettoeinkommens bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei der Summe von 51.000 Euro. Das heißt, auch bei einem Gesamteinkommen der Familie von beispielsweise 70.000 Euro im Jahr fallen keine höheren Kita-Gebühren an als bei einer Familie mit einem Einkommen von 51.000 Euro im Jahr.
Höhere Beiträge für Höchstverdiener gewünscht
In niedrigeren Einkommensklassen sind die Gebührenanpassungen dafür extremer. Eine Familie bestehend aus Mutter, Vater und einem Krippenkind, mit einem Jahresnettoeinkommen von 20.000 Euro, zahlte bisher in der Gemeinde Krummhörn 92 Euro im Monat für die tägliche Betreuung des Kindes für fünf Stunden. Das neue einheitliche Entgelt des Landkreises Aurich beträgt für diese Familie nun 120 Euro, eine Steigerung von mehr als 30 Prozent. Bei finanziellen Problemen durch die neue Gebührenordnung sei natürlich eine Übernahme der Kosten durch die Jugendhilfe möglich, bestätigte die Verwaltung.
Dennoch störten sich einige Ratsmitglieder an den Plänen zur Gebührenanpassung. „Es ist grundsätzlich gut, dass wir die Kita-Ordnungen vereinheitlichen“, sagte Roelf Odens (CDU). „Aber es ist interessant, dass man da mit den Gebühren beginnt.“ Garrelt Agena (Grüne) kritisierte die zu geringe Belastung von Besserverdienenden in der Gemeinde. „Höhere Einkommen sollten höher zur Zahlung gezogen werden“, so Agena. Viele der Ratsmitglieder pflichteten ihm bei. Einer von ihnen war Reiner Willms (SWK): „Uns fehlt da obendrauf noch die weitere Staffelung, gerade bei Einkommen von über 50.000 Euro.“ Alleinerziehende und Geringverdiener würden durch die neue Regelung stärker belastet, Topverdiener hingegen kaum. Aus diesem Grund wünsche sich Willms, obwohl seine Fraktion dem Beschluss zustimmte, dass die Gebührenordnung in Arbeitsgruppen nochmal überarbeitet wird. Zwei weitere Stufen bei einem Nettoeinkommen von über 50.000 Euro sollten noch hinzukommen, so der Vorschlag von Willms.
Unstimmigkeiten bei Startzeit der neuen Vereinbarung
Nicht nur die fehlende Gebührenanpassung für Topverdiener war ein Thema im Rat. Auch der geplante Zeitpunkt, an dem die Anpassung der Gebühren in Kraft treten soll, wurde heiß diskutiert. Der Landkreis Aurich schlug den 1. August 2024 als Beginn der neuen Kita-Vereinbarung vor. Doch als die neue Gebührenordnung im Bildungsausschuss am 3. Juni 2024 vorgestellt wurde, schlug die Verwaltung stattdessen den 1. Januar 2025 vor. Darauf hätten sich die Bürgermeister untereinander geeinigt, um den Eltern die Chance zu geben, sich auf die Anpassung der Gebühren vorzubereiten, sagte Bürgermeisterin Hilke Looden (parteilos) damals.
Nun kamen in der Ratssitzung Forderungen nach einer früheren Anpassung der Gebührenordnung auf. Die Vereinbarung sollte ab dem 1. August 2024 in Kraft treten und nicht erst am 1. Januar 2025, sagte Alfred Jacobsen (SPD). „Damit man auch da mehr Einheit hat.“ In der Gemeinde Hinte wurde zum Beispiel jüngst beschlossen, die Gebühren bereits ab dem 1. August anzupassen. Von einer einheitlichen Kita-Vereinbarung könne deshalb keine Rede sein, so Jacobsen. Looden hingegen verwies auf die Notwendigkeit, den betroffenen Eltern noch ein wenig Vorbereitungszeit zu geben. „Die Eltern würden sonst quasi morgen erfahren, dass sie ab dem 1. August höhere Gebühren zahlen müssen“, so Looden.
Obwohl es Änderungsanregungen zur Startzeit und den Gebührensatzungen gab, stimmten alle Fraktionen der neuen Gebührenordnung zu. „Ausschlaggebend ist, dass wir uns jetzt mit dieser Gebührenordnung auf den Weg machen“, sagte Looden abschließend.