Leeraner Pflegeheim  Nach Beschwerden – Pflege im Newcare Home kontrolliert

| | 08.08.2024 16:58 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Pflegeheim Newcare Home befindet sich an der Großen Roßbergstraße in Leer. Foto: Ortgies
Das Pflegeheim Newcare Home befindet sich an der Großen Roßbergstraße in Leer. Foto: Ortgies
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Das Pflegeheim Newcare Home stand im Frühjahr wegen Zusatzgebühren und Mängeln in der Pflege in der Kritik. Bewohner und Angehörige meldeten sich bei dieser Zeitung. Wie ist jetzt die Situation?

Leer - Als das Leeraner Pflegeheim Newcare Home Anfang des Jahres die Gebühren für Zusatzleistungen neu geregelt hat, sorgte dies bei manchen Bewohnern sowie Angehörigen für Unmut. Sie fanden die Kosten unangemessen – und wandten sich an diese Zeitung. Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) teilte mit, dass die Gebühren überprüft werden.

Auch die Situation in der Pflege wurde zum Teil kritisch gesehen. Eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst fand bereits Ende Januar statt. In dem weiterhin online zu findenden Bericht sind mehrere erhebliche Qualitätsdefizite sowie ein schwerwiegendes Qualitätsdefizit genannt. Nach der Berichterstattung meldeten sich weitere Angehörige bei dieser Zeitung. Nach ihren Angaben habe es auch im Mai und Juni noch Pflegemängel gegeben. Wir wollten daher wissen, wie die Situation im Newcare Home sowohl bei den Zusatzgebühren als auch in der Pflege ist.

Die Situation in der Pflege

„Es sind weitere Beschwerden eingegangen, die zu einer erneuten Anlassprüfung des Medizinischen Dienstes Ende Juni geführt haben“, teilt Landkreis-Sprecher Philipp Koenen mit. Daran hätten die Heim- und die Gesundheitsaufsicht des Landkreises Leer teilgenommen. „Die neuen Beschwerden deckten sich weitgehend mit Problemen aus der ersten Anlassprüfung Ende Januar/Anfang Februar“, so Koenen. Der Medizinische Dienst Niedersachsen teilt auf Anfrage mit, dass eine Prüfung am 25. und 26. Juni 2024 stattgefunden habe. „Der Prüfbericht befindet sich noch in der Stellungnahme-Frist für das Heim“, schreibt Sprecher Martin Dutschek. Daher sei er bislang noch nicht im Pflegelotsen veröffentlicht worden.

Nachdem die Frist zur Stellungnahme abgelaufen sei, erlange der endgültige Maßnahmenbescheid des VDEK Gültigkeit, erläutert Landkreis-Sprecher Koenen. In einer vorgegebenen Frist sei dieser dann von der Einrichtung umzusetzen. In Anlehnung an die Ergebnisse der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes lege zudem die Heimaufsicht geeignete Maßnahmen in ihrem Prüfbericht fest, so Koenen. Darüber hinaus würden erforderliche Anordnungen getroffen, „um die Mängel in der Behandlungs- und Grundpflege der Bewohnerinnen und Bewohner schnellstmöglich und nachhaltig zu beseitigen“. Außerdem würden Maßnahmen benannt, „um die hygienischen Defizite abzustellen“.

Heim- und Gesundheitsaufsicht stehen laut Koenen im engen Austausch mit der Einrichtung und erste Mängel wurden bereits beseitigt. Aktuell sei die Heimaufsicht regelmäßig begleitend vor Ort. Ein Angehöriger bestätigte im Gespräch mit dieser Zeitung, dass nach der Prüfung Ende Juni die Situation im Newcare Home besser geworden sei.

Das Pflegeheim teilt in dieser Sache mit, dass man als Unternehmen grundsätzlich keine Stellung zu laufenden Prüfprozessen nehmen werde. „Daher werden wir uns zu diesem Thema nicht äußern“, so Newcare-Sprecherin Marina Hümmer. „Wir stehen aber in engem und konstruktiven Austausch mit der Heimaufsicht und dem medizinischen Dienst.“

Für manche Leistungen müssen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen extra bezahlen. Symbolfoto: Anke Thomass/stock.adobe.com
Für manche Leistungen müssen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen extra bezahlen. Symbolfoto: Anke Thomass/stock.adobe.com

Die Gebühren für Zusatzleistungen

Der Betreiber hat die Gebühren mittlerweile überarbeitet. Dem VDEK liegt laut Sprecher Simon Kopelke der neue abschließende Leistungskatalog für Zusatzleistungen vor. „Es wurden alle nicht vertragskonformen Zusatzleistungen entfernt oder entsprechend angepasst“, teilt er mit. Newcare-Sprecherin Hümmer hat dieser Zeitung die neue Liste zur Verfügung gestellt. Sie teilt mit, dass beispielsweise die Gebühr für Komfortzimmer (Kat. A: Größe) gestrichen worden sei. Auch Gästeessen, die Belegung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer sowie die Nachschlüsselanfertigung gelten nicht mehr als Zusatzleistung. „Die Möbelabholung bei Einzug sowie die Möbelentsorgung bei Auszug werden im Zusatzleistungskatalog nicht mehr aufgeführt, sondern als Dienstleistungen auf Wunsch angeboten“, so Hümmer.

Anfang des Jahres hatte es auch Irritationen darum gegeben, ob die Bewohner für Tische und Stühle im Zimmer extra zahlen müssen. Das suggerierte die alte Liste der Zusatzleistungen, da diese Möbel nicht als Standardausstattung ausgewiesen waren. Dem hatte die Einrichtungsleiterin Ria Hawighorst bereits widersprochen. „Selbstverständlich gehören diese mit zur Standardausstattung.“ Man habe auch nicht Tische und Stühle in den Zimmern in Rechnung gestellt. In der neuen Liste werden diese Möbel auch explizit als Standardausstattung aufgeführt.

Laut Newcare-Sprecherin Hümmer wurden keine Leistungen in ihrer Höhe neu berechnet. Lediglich die Summen seien verändert worden. So werde die Raummiete nicht mehr mit 75 Euro für drei Stunden, sondern je Stunde für 25 Euro berechnet. Zudem ist der Liste zu entnehmen, dass bei bestimmten Leistungen genauer beschrieben ist, was darin enthalten ist.

Hümmer betont: „Sollten Zusatzleistungen aus dem „alten“ Zusatzleistungskatalog gestrichen und vorab dem Selbstzahler berechnet worden sein, wurden diese bereits erstattet.“ Grundsätzlich sind Kosten durch Zusatzleistung laut Verbandssprecher Kopelke privat durch den Bewohner zu tragen. Eine Kostenerstattung sei nicht möglich – auch nicht im Rahmen der Sozialhilfe.

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