Große Eichen entfernt  Strafe für nichtgenehmigte Baumfällung in Leer steht fest

| | 23.08.2024 10:02 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ende Februar wurden die großen Eichen im Baugebiet gefällt. Die Spuren der Arbeiten waren zwar noch zu sehen, die Bäume waren aber verschwunden. Foto: Bothe
Ende Februar wurden die großen Eichen im Baugebiet gefällt. Die Spuren der Arbeiten waren zwar noch zu sehen, die Bäume waren aber verschwunden. Foto: Bothe
Artikel teilen:

Ende Februar wurden drei große Eichen im Baugebiet Bollinghauser Gaste in Leer gefällt. Die Aufregung bei Nachbarn, aber auch in den sozialen Netzwerken war groß. Jetzt steht die Strafe fest.

Leer - Ende Februar kreischten im Baugebiet Bollinghauser Gaste in Leer die Motorsägen. Drei große Eichen wurden gefällt. Das sorgte in der Nachbarschaft und auch in den sozialen Netzwerken für viel Aufregung. Es stellte sich heraus, dass die Eichen durch den Bebauungsplan geschützt waren. Sie hätte ohne Genehmigung nicht beseitigt werden dürfen.

„Ein entsprechender Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan wurde weder gestellt noch genehmigt“, hatte die Stadt mitgeteilt. Ein Verfahren wurde eingeleitet. Wie die Stadt jetzt auf Nachfrage mitteilte, wurde gegen den Grundstückseigentümer und Auftraggeber ein Bußgeld verhängt. Wie hoch dieses ausfällt, will die Verwaltung nicht mitteilen, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Neue Bäume sollen noch gepflanzt werden

Ein weiteres Verfahren laufe zudem noch. Dabei geht es um mögliche neue Bäume, die an der Stelle wieder gepflanzt werden müssten. „Eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück wird in der nächsten Pflanzperiode noch gefordert“, teilt Stadtsprecher Patrick Düselder mit.

Im März hatte Landkreis-Sprecher Jens Gerdes auf Nachfrage dieser Zeitung mitgeteilt, dass es eine Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) bezüglich der Baumfällung gegeben habe. Diese habe daraufhin geprüft, inwiefern naturschutzfachliche und -rechtliche Bedenken bestehen. „Dies war nicht der Fall“, erklärt Gerdes. Die Verantwortlichen seien auf den Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz hingewiesen worden.

Bebauungsplan ist die Zuständigkeit der Stadt

Anders sah es dann aber im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leer aus. Die gefällten Bäume standen auf einem Privatgrundstück. Sie fielen zwar nicht unter die Baumschutzsatzung oder die Selektive Baumschutzsatzung. „Sie waren jedoch über den Bebauungsplan festgesetzt und geschützt“, betonte der Sprecher.

Warum hatte der Landkreis nicht davon gewusst? „Eine planungsrechtliche Prüfung der Festsetzungen im Bebauungsplan wurde nicht vorgenommen“, so Sprecher Jens Gerdes. „Diese liegt in der Zuständigkeit der Stadt Leer, ebenso damit zusammenhängend die Entscheidung über gegebenenfalls erforderliche Ersatzpflanzungen.“

Polizei war auch vor Ort

Die Arbeiten Ende Februar hatten auch einen Polizeieinsatz ausgelöst, wie deren Sprecher Dirk Heße auf Anfrage mitteilte. Beamte seien vor Ort gewesen, hätten aber keinen Verstoß festgestellt. Offenbar war zu diesem Zeitpunkt die Eintragung im Bebauungsplan nicht bekannt.

An die großen Eichen in der Hamburger Straße erinnert jetzt nichts mehr. „Man könnte denken, dass da nie ein Baum gestanden hat“, hatte eine Anwohnerin dieser Zeitung gesagt. Es lasse sich nicht wieder rückgängig machen. Die Anwohnerin hoffte aber, dass dort wieder große Bäume gepflanzt werden müssen und eine Strafe gezahlt werden müsse. Die Hoffnung wurde erfüllt.

Ähnliche Artikel