Eingreifen und ausbremsen  Raser stoppen, Unfälle verhindern – was können Bürger machen?

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Von Vera Vogt
| 26.08.2024 14:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Raser sind im Rheiderland Thema. Foto: Pixabay
Raser sind im Rheiderland Thema. Foto: Pixabay
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Nach einem tödlichen Unfall bringt die Jemgumer SPD eine Bürgermeisterampel ins Spiel, Anwohner in Weener hätten selbst etwas auf die Straße gemalt. Was dürfen Bürger selbst in die Hand nehmen?

Rheiderland - Raser, Fast-Unfälle und reale Unglücke bringen Anwohner immer wieder auf die Barrikaden. Beispiele dafür gibt es in der gesamten Region. Erst vergangene Woche brachte die SPD in Jemgum nach einem tödlichen Unfall im Dezember 2023 Ideen ins Gespräch, wie man die Ortsdurchfahrt (L15) entschärfen könnte. Mit dabei war unter anderem die Installierung einer sogenannten „Bürgermeister-Ampel“. „Das heißt, die Gemeinde zahlt die Anlage und Installation“, heißt es in dem Antrag.

Die Anwohner der Siedlung rund um den Meedenweg hatten sich zu einem Ortstermin mit Politik und Verwaltung getroffen. Foto: Gettkowski/Archiv
Die Anwohner der Siedlung rund um den Meedenweg hatten sich zu einem Ortstermin mit Politik und Verwaltung getroffen. Foto: Gettkowski/Archiv

Ende des vergangenen Jahres waren Raser in Weener Thema. „Die Autos rasen hier mit Tempo 50 und schneller durch“, brachte Anwohner Hartmut Timmer das Hauptproblem auf den Punkt. Dabei gelten auf dem Meedenweg und den umliegenden Straßen Schrittgeschwindigkeit. Es gab eine Unterschriftensammlung, einen Vor-Ort-Termin mit der Politik, einen Arbeitskreis. Gerne hätten die Anwohner selbst geholfen. „Wir malen auch etwas selber auf die Straße, daran soll es nicht scheitern“, schlug Timmer vor. Schließlich fiel die Entscheidung auf sogenannte „Hamburger Kissen“, also Schwellen, die auf der Fahrbahn montiert werden. „Wir nehmen für die weitere Verkehrsberuhigung in Kauf, dass wir in einen relativ neuen und intakten Straßenkörper eingreifen“, hob Bürgermeister Heiko Abbas einst hervor. In vielen Fällen wird deutlich: Das Eingreifen in den Verkehr, das Ausbremsen von zu schnellen Autofahrern, ist nicht einfach so gemacht. Aber: Kann man etwas auf die Schnelle angehen?

Was können Bürger denn selber machen?

Eigentlich nichts. Wobei man so manches selber gesehen hat: Bobbycars oder andere Gegenstände, die auf Kinder hinweisen sollen, stehen an Straßenrändern beziehungsweise auf Grundstücken. Aber es gilt: Eingreifen in den Straßenverkehr darf nur der jeweilige Straßenbaulastträger, erklärt Maike Kuch, Sprecherin des Landkreises Leer.

Riskantes Fahren oder generell zu schnell: Anwohner leiden teilweise unter dem Verkehr vor ihrer Haustür. Foto: Robert Michael/dpa
Riskantes Fahren oder generell zu schnell: Anwohner leiden teilweise unter dem Verkehr vor ihrer Haustür. Foto: Robert Michael/dpa

Vorher müsse es noch eine verkehrsbehördliche Anordnung durch die zuständige Verkehrsbehörde – den Kreis Leer – geben. „Bürger dürfen gar nicht in den Straßenverkehr eingreifen – ein Abstellen von ,Bobbycars‘ oder die Aufstellung/Anbringung von Schildern werden manchmal vom Straßenbaulastträger geduldet, solange die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet ist“, erklärt sie weiter. Aber nur, wenn es eben keine Sichtbehinderung, Fahrbahneinengung oder Ähnliches gebe. Dennoch gilt: Es kann immer sein, dass gefordert werde, dass die Objekte beseitigt werden oder der Straßenbaulastträger das selber macht und in Rechnung stellt.

Welche Spielräume haben die Gemeinde-/Ortsverwaltungen – was dürfen diese aufstellen?

Wenn es um Schilder oder Ampeln geht, dürfen die Gemeinden oder Ortsverwaltungen nicht einfach loslegen. „Verkehrszeichen (Verkehrsschilder) oder Verkehrseinrichtungen (z. B. Ampeln) bedürfen einer verkehrsbehördlichen Anordnung“, formuliert es Kuch.

Geschwindigkeitskontrollen können helfen, Raser auszubremsen. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
Geschwindigkeitskontrollen können helfen, Raser auszubremsen. Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa
Schilder und Ampeln dürfen also nicht einfach so vom Straßenbaulastträger aufgestellt oder angebracht werden. Es gibt aber durchaus Dinge, über die sie selbst versuchen dürfen, Raser zu erreichen, beziehungsweise den Verkehr zu beruhigen: Dialogdisplays. Diese zeigen die gefahrene Geschwindigkeit oder einfach „Langsam“ oder „Danke“ an. Gemeinden dürfen diese „in eigener Verantwortung anbringen“, schreibt Kuch.

Allerdings werde es nicht empfohlen, diese Tafeln dauerhaft an einer Stelle anzubringen oder aufzustellen. „Da sich hier dann schnell der Gewöhnungseffekt einstellt und dieses Display an Aufmerksamkeit verliert“, so Kuch.

Selber entscheiden könne die Gemeinde aber nur, wenn es „ihre eigenen“ Straßen sind. Sollte die Gemeinde „jedoch beschließen, ein solches Dialogdisplay an klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) anbringen zu wollen, ist vorab eine Stellungnahme des jeweiligen Straßenbaulastträger sowie die Verkehrsbehörde des Landkreises Leer einzuholen.“

Wenn zu schnell gefahren wird: Was kann der Landkreis machen?

Bürger und Gemeinde dürfen also nicht einfach selbst loslegen und in den Verkehr eingreifen. Was kann denn der Landkreis unternehmen? „Sollte sich bei einer offiziellen Verkehrszählungen der Verkehrsbehörde herausstellen, dass die angeordnete Geschwindigkeit von Fahrzeugen deutlich überschritten wird, werden seitens der Verkehrsbehörde weitere Maßnahmen geprüft“, schreibt Kuch. Und wird auch genauer: Über Verkehrsmessungen („blitzen“) bis hin zu Geschwindigkeitsreduzierungen oder Ähnliches könne dann beraten und entschieden werden.

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