Fleischerbeil bei Kampf in Weener Prozessauftakt – Fragezeichen um den Messerstich ins Herz
Ein 52-Jähriger soll einen Mann mit mehreren Messerstichen getötet haben, das Opfer soll versucht haben, sich mit einem Fleischerbeil zu wehren. Es blieben einige Fragen offen.
Aurich/Weener - Der Angeklagte trägt eine Cap und verbirgt sein Gesicht hinter einer Mappe, als er am Freitagmorgen in den Saal am Landgericht in Aurich geführt wird. Während des ersten Verhandlungstages wirkt er ruhig und gefasst. Das bleibt auch so, als er ausführliche Angaben zum 27. Januar 2024 macht und der Vorsitzende Richter Björn Raap einige Nachfragen stellt.
Dem heute 52-Jährigen wird vorgeworfen, einen 34-jährigen Mann in dessen Wohnung in Weener mit einem Messer getötet zu haben: Totschlag. Er selbst bestreitet nicht, in der Wohnung gewesen zu sein, auch nicht, ein Messer benutzt zu haben. Aber mit den tödlichen Stichen habe er nichts zu tun.
Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor
Aber eins nach dem anderen – die Staatsanwaltschaft rekonstruiert den Tathergang so: Am 27. Januar 2024 soll sich der Angeklagte zur Wohnung des Opfers begeben haben. Dort habe es zuvor Ärger gegeben, mit einem Fleischerbeil sei der jüngere Mann an die Tür gekommen. Er habe den Angeklagten aufgefordert zu gehen, das Beil in der Küche abgelegt. Dann habe es eine körperliche Auseinandersetzung gegeben.
Der Angeklagte soll sein Messer aus der Tasche gezogen und auf sein Gegenüber eingestochen haben. Unter anderem einen Stich auf Höhe des Schulterblattes in den Rücken, einen in den Oberschenkel. Das Opfer habe das Beil genommen und um sich geschlagen, den Angeklagten am Kopf getroffen. Der habe einen Messerstich oberhalb des Sprunggelenkes gesetzt und einen in die Brust: Dieser habe die Lunge und das Herz getroffen. Das Opfer sei verblutet und an einer Sauerstoffunterversorgung gestorben.
Das ist der Angeklagte
Bevor der Angeklagte seine Aussage macht, befragt Richter Raap ihn zu seinen Hintergründen. Der heute 52-Jährige sei Deutscher, in Westsibirien geboren, habe einige Semester Zahnheilkunde studiert und sei 1997 mit seiner Schwester und Mutter nach Deutschland gekommen, beschreibt er sich. Er habe bei Oldenburg gelebt und zog – unter anderem, um näher bei seinem Sohn zu sein, der bei dessen Mutter in Ostfriesland lebt – nach Weener. Einige Monate nach der Geburt des Kindes habe sich das Paar getrennt. Aber der Kontakt zum heutigen Gymnasiasten sei gut. Erst zwei Monate sei der Angeklagte mit seiner neuen Freundin zusammen gewesen, als es zu der Tat kam. Sie spielt nach seiner Aussage ebenfalls eine Rolle am 27. Januar.
„Ich hatte zwei Möglichkeiten: Flüchten oder kämpfen“ – Das sagt der Angeklagte aus
Der 52-Jährige machte beim Prozessauftakt ausführliche Angaben: Er habe in der Nacht nicht viel geschlafen, weil er Kokain geraucht habe. Dann habe er am Vormittag ein Medikament genommen, „um sich zu beruhigen und schlafen zu können“, so der Angeklagte. Das habe funktioniert und so sei er von 8 Uhr bis 12 Uhr eingeschlafen. Dann habe ihn seine Freundin um Hilfe gebeten, weil sie in eine Auseinandersetzung mit zwei Männern verwickelt gewesen sei. Wieder in der Wohnung der Freundin sei ihm nachmittags aufgefallen, dass die Freundin und die Hunde weg waren. Weil sein Handy einen Displayschaden hatte, habe er sie erst nicht erreichen können, schließlich doch. Die ausgewerteten Mobilfunkdaten zeigten einen Anruf um 16.51 Uhr, der aber nicht entgegengenommen wurde und einen um 13.55 Uhr von 15 Sekunden. „Der wird es gewesen sein“, meinte der Angeklagte.
Dann habe er sich aufgemacht zur Wohnung des Weeneraners, der später seinen Verletzungen erlag. „Ich war so aufgewühlt, ich wollte von ihm Gras kaufen zur Beruhigung“, sagt der 52-Jährige.
Aufnahmen aus einem Geschäft zeigen ihn um 17.24 Uhr auf dem Hin- und 17.27 Uhr auf dem Rückweg mit seinem Rad. Der 34-Jährige habe ihm geöffnet und gesagt: „Dich mache ich auch fertig“, so der Angeklagte. Er habe das Fleischerbeil in der Hand gehabt. „Dann bin ich ihm entgegengesprungen“, sagt der Angeklagte. Warum er nicht geflüchtet sei, wollte der Richter wissen: „Es gab zwei Möglichkeiten, Flüchten oder Kämpfen. Ich weiß nicht, warum ich die zweite gewählt habe“, so der 52-Jährige. Er schilderte den Kampf, bei dem er zwei Mal mit dem Beil am Kopf verletzt worden sei, er habe seinem Gegenüber Richtung Beine und Füße gestochen. „Als ich ihn im Oberschenkel getroffen habe, ließ er von mir ab“, so der Angeklagte. Er sei dann von Personen weggezogen worden, die in die Wohnung kamen. Er habe die Wohnung verlassen. „Schlüssel, Portemonnaie, Messer – alles war weg.“ Also habe er, nachdem ein Bekannter seine Wunden versorgte, zum Krankenhaus und zu der Wohnung zurückkehren wollen, um seinen Schlüssel zu holen. „Aber ich erinnere mich kaum. Mir war schlecht und schwindelig“, sagt er. „Das ist alles, woran Sie sich erinnern?“, erkundigte sich der Richter. „Das ist alles.“ Und die todbringenden Stiche in den Oberkörper, hakte Raap nach: „Woher kamen die?“ Darüber habe der Angeklagte viele Nächte nachgedacht. „Ich habe da nicht hingestochen.“
Das sagen die Zeugen: „Wie so Gockel standen sie voreinander“
Ein 39-Jähriger, der in der Nähe des Opfers lebte, und dessen 34-Jähriger direkter Nachbar sagten als Zeugen aus. Beide waren unterwegs, als das spätere Opfer anrief, weil es an dem Wohnhaus Ärger gebe. Vor Ort sahen sie einen Mann, der aus der Nase blutete, und weitere Personen. Das spätere Opfer sei mit dem Fleischerbeil rausgekommen, habe jemanden wegscheuchen wollen, dann wieder hineingegangen. Etwas später sei der Angeklagte ins Haus gegangen. „Ich dachte, das wäre schon okay, weil er so durchgelassen wurde“, sagte der 39-Jährige.
An der Wohnungstür hätten sich die beiden Kontrahenten „wie Gockel“ voreinander aufgebaut, der dort Wohnende habe das Fleischerbeil gehalten. Eine ältere und zwei jüngere Frauen seien auch vor Ort gewesen, ob noch mehr Personen da waren, konnten sie nicht sagen. Sie hörten Gerumpel. Schließlich gingen sie durch die Wohnungstür: Der 39-Jährige sagt, er habe gesehen, wie der jüngere Mann das Messer des Angeklagten mit zwei Händen von sich abhalten wollte, der 34-Jährige sagte, für ihn habe der Kampf beendet gewirkt.
Nach Angaben des 39-Jährigen sei der später Verstorbene von der älteren Frau gestützt worden, habe sich hingesetzt und darauf bestanden, dass weder Krankenwagen noch Polizei gerufen werden. „Er hatte eine Wunde am Bein, er wirkte sonst ganz okay. Nicht schwer verletzt.“ Gegen 17.31 Uhr wurde der Notruf abgesetzt. „Als der Krankenwagen kam, war plötzlich keiner mehr da“, sagt der 34-Jährige.
Für Dienstag, 24. September, ist der nächste Verhandlungstag angesetzt. Weitere Termine sind der 14. Oktober, 16. Oktober, 30. Oktober, 7. November, am 12. November und am 14. November.