Neu für Geflüchtete Bezahlkarte ab 2025 im Landkreis Leer
Geflüchtete sollen ab Ende des Jahres mit einer eigenen Bezahlkarte statt mit Bargeld bezahlen. Das wird auch auf den Landkreis Leer zukommen. Eine neue Abteilung wird sich damit beschäftigen.
Leer - Geflüchtete sollen ab Ende dieses Jahres in Deutschland eine eigene Bezahlkarte für ihre Einkäufe nutzen können. Beim Amt für Teilhabe und Soziales im Landkreis Leer beschäftigt man sich bereits mit der Einführung dieses neuen Zahlungsmittels. Noch gibt es jedoch offene Fragen dazu, wie Sachgebietsleiterin Maike Meyer in einer Ausschusssitzung berichtete.
Dabei wird der Landkreis Leer erst als Letztes selbst diese Karten ausgeben, sagte Meyer. Denn die Einführung der Bezahlkarte soll in drei Schritten erfolgen. Zuerst sind demnach die Geflüchteten in den zentralen Aufnahmestellen an der Reihe. „Es ist aber damit zu rechnen, dass ab Januar nächsten Jahres die ersten Geflüchteten mit der Karte bei uns eintreffen“, so Meyer. Sie leitet ein neues Sachgebiet für Zuwanderung und Integration in der Kreisverwaltung, in dessen Zuständigkeit liegen Geflüchtete.
Funktionen wie normale Kreditkarte
Funktionieren werde die Bezahlkarte ganz normal wie jede andere EC- oder Kreditkarte auch. „Bislang sollten Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, vorrangig Sachleistungen erhalten. Menschen, die außerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen leben, wiederum vorrangig Bargeld“, heißt es in einer Information der Bundesregierung zur Einführung der Bezahlkarte. Mit der Einführung der Karte soll es für alle Geflüchtete eine einheitliche Auszahlung geben.
Für die Ausgestaltung des Zahlungsmittels hingegen sind die Länder jeweils selbst zuständig. Brandenburg und Bayern haben bereits eigene Modelle eingeführt. Für Niedersachsen wird das durch den Bund ausgewählte System Socialcard, das von einer Kooperation aus mehreren Unternehmen angeboten wird, eingeführt. Mit der Bezahlkarte können die Betroffenen im Laden zahlen oder im Internet wie mit einer Kreditkarte bestellen. Die Karte ist in das System von Visa eingegliedert.
Auszahlung von Bargeld wird begrenzt
Die Karten seien neutral gestaltet und nicht sofort als Geflüchteten-Bezahlkarte erkennbar, betont die Sachgebietsleiterin. Sie sei auch dafür gedacht, zum Beispiel das Deutschlandticket zu bestellen, was nur mit einer Onlinebuchung und -bezahlung möglich ist. Alle Geflüchteten über 18 Jahre hätten Anspruch auf eine eigene Karte, Ehegatten erhielten jeweils eine eigene.
Die Auszahlung von Bargeld wird jedoch eingeschränkt sein, sagte Maike Meyer. „Es können nur Beträge von maximal 50 Euro ausgezahlt werden“, erläuterte sie. Dies gelte auch, wenn die von mehreren Verbrauchermärkten angebotene Auszahlung an der Kasse genutzt wird, sagte sie auf eine Nachfrage aus dem Ausschuss für Gleichstellung, Familienförderung und Migration, der am Dienstag getagt hat.
Ein Grund für die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete war die Annahme, das ein Teil der Sozialleistungen ins Ausland abfließe. Dazu die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung: „Der Vorteil von Bezahlkarten ist, dass die dort zur Verfügung gestellte Summe nur im Inland ausgegeben werden kann. Dafür also, wozu die Leistungen gedacht sind: für das Leben der Geflüchteten hier. Gelder für Schlepper oder Überweisungen in das Herkunftsland zu nutzen, ist so nicht möglich.“
Behörde hat keinen Zugriff auf Konten
Wie Meyer weiter sagte, gehe das Land Niedersachsen davon aus, dass die neue Karte die Behörden vor Ort entlasten kann. Ob das so sein wird, „kann ich noch nicht genau sagen“, lautet Meyers Einschätzung. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde könnten den Kontostand nicht ablesen oder verfolgen, welche Zahlungen damit geleistet wurden. Zur Bearbeitung von einigen Vorgängen müssten die Geflüchteten deshalb wie bisher einen Kontoauszug ausdrucken und mitbringen.
Voraussichtlich ab dem Frühjahr 2025 kann der Landkreis Leer im dritten Schritt des Verfahrens dann selbst Bezahlkarten aushändigen, auch an Geflüchtete, die schon hier leben. Dezernentin Karin Scheffermann warnte aber vor großen Erwartungen: „Es ist damit zu rechnen, dass alle Kommunen in Deutschland gleichzeitig diese Karten bei dem Unternehmen bestellen.“ Das seien etwa 500 einzelne Kreise und Städte.
Neue Stelle für Zuwanderung
Das Sachgebiet für Zuwanderung und Integration wurde erst vor einigen Wochen neu gegründet. Dort wurden laut Meyer insgesamt sieben Personen eingesetzt, die zum Teil aus anderen Sachgebieten versetzt wurden. In die Zuständigkeit fallen neben den Angelegenheiten rund um Geflüchtete auch Aufgaben im Bereich Gesundheit sowie Wohnen und Leben. Der Landkreis berät unter anderem die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten und anerkannten Asylbewerbern. „Wir unterstützen auch, wenn Wohnungen an Vermieter zurückgegeben werden sollen“, so Meyer.
Geflüchtete haben bei der Ankunft in den Städten und Gemeinden des Landkreises Leer oft noch keine Krankenversicherung. Solche Fragen fallen nun ebenfalls in die Zuständigkeit des neuen Sachgebietes. „Wir haben uns zudem vorgenommen, Handlungskonzepte zu entwickeln für den Fall, dass eine neue Flüchtlingswelle kommt“, sagt Meyer.
Aktuell gilt für den Landkreis Leer eine Aufnahmequote von Geflüchteten von 263 Personen, die in der Zeit von Oktober 2024 bis März 2025 aufgenommen werden sollen. Dazu kommt eine bisher unerfüllte Quote von 515 Personen aus vorherigen Quoten. Derzeit warten nach Angaben der Verwaltung 140 Geflüchtete auf die Teilnahme an einem Integrationskursus bei der Volkshochschule – da der Bund jedoch die Mittel für diese Kurse gekürzt hat, sie damit zu rechnen, dass es zu weiteren Wartezeiten kommen wird, hieß es in der Sitzung.