Tödliche Stiche in Weener Totschlagsprozess – fast 13 Jahre Haft oder Freispruch?
Im Prozess um einen tödlichen Stich ins Herz eines Ostfriesen in Weener fordert die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyers mehr als zwölf Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch.
Weener/Aurich - Ein Mann starb im Januar dieses Jahres in seiner Wohnung in Weener an einem Messerstich ins Herz. In der Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Aurich gegen einen 52-Jährigen sagten mehrere Zeugen aus, auch Videos von Überwachungskameras konnten gesichtet werden.
Der Angeklagte räumte beim Prozessauftakt ein, den 34-Jährigen im Zuge einer Auseinandersetzung in die Beine gestochen zu haben. Er wurde selbst von diesem mit einem Fleischerbeil am Kopf verletzt. Dass es die Auseinandersetzung gegeben hat, wird von allen Zeugen bestätigt. Den tödlichen Stich sah niemand.
Staatsanwaltschaft fordert mehr als zwölf Jahre Haft
Am Dienstag, 12. November 2024, haben die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage und die Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen Totschlags eine Haftstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten für den Angeklagten. Sie sieht es als erwiesen an, dass er den 34-Jährigen in dessen Wohnung mit mehreren Messerstichen tötete. Seine Steuerungsfähigkeit sei laut Gutachten, obwohl Medikamente und Drogen in seinem Blut gefunden worden sind, nicht beeinträchtigt gewesen, so die Oberstaatsanwältin Annette Hüfner. Es sei keine Provokation oder schwere Beleidigung vorhergegangen, die Einsichtsfähigkeit sei ebenfalls nicht eingeschränkt gewesen. Bei der Art und Intensität der Stiche mit dem Messer sei es ausgeschlossen, „dass der Angeklagte nicht wusste, dass das mit Lebensgefahr einhergeht.“
Die Obduktion habe ergeben, dass die Wunden für den Einsatz eines Messers sprächen. Die Reihenfolge sei nicht festlegbar. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seien die Punkte allerdings in den Kampfpositionen erreichbar gewesen, „was nicht geht, sind die vielen Schläge von hinten gegen den Kopf, die der Angeklagte schilderte“, so Hüfner. Es habe außerdem keine Hinweise auf eine dritte Person gegeben, die involviert war und den tödlichen Stich ausgeführt haben sollte.
Angeklagter setzte sich über Hausrecht hinweg und drängte sich in die Wohnung
Die Staatsanwaltschaft skizzierte den Tattag sehr detailliert anhand von Zeugenaussagen und Video-Aufzeichnungen von Geschäften in der Nähe. Gegen 17.20 Uhr sei der Angeklagte zum 34-Jährigen gefahren, um Gras zu kaufen. Kurz zuvor hatte es an der Wohnungstür schon eine Auseinandersetzung zwischen zwei anderen Personen ereignet. Der 34-Jährige sei deshalb bei der Ankunft des Angeklagten schon mit dem Beil nach draußen gekommen und habe gerufen, er solle sich entfernen. Der Angeklagte sei dennoch ins Haus gegangen, habe sich damit über das Hausrecht des 34-Jährigen hinweggesetzt und ihn dann körperlich in die Wohnung gedrückt. Der 34-Jährige habe dem Angeklagten mit dem Beil Wunden am Kopf zugefügt.
Der Angeklagte habe seinerseits vier Stiche ausgeführt: In den Knöchel, den Oberschenkel, in den Rücken und die Brust. Schließlich habe ein weiterer Zeuge den Angeklagten von dem 34-Jährigen runtergezogen. Der Angeklagte sei verletzt weggeradelt. Der 34-Jährige habe keinen Krankenwagen haben wollen und bat Zeuginnen, nach seinem Hund zu suchen, der zwischenzeitlich aus der Wohnung gelaufen war. Um 17.31 Uhr sei dann doch ein Notruf einer Zeugin eingegangen. Um 17.40 Uhr seien Rettungskräfte vor Ort gewesen, haben dem 34-Jährigen aber nicht mehr helfen können.
Die Tatzeit grenzt die Staatsanwaltschaft auf 17.24 Uhr bis 17.27 Uhr ein. Das gehe aus den Zeugenaussagen und Überwachungsvideos mehrerer Läden hervor, auf denen der Angeklagte und Zeugen zu sehen sind. „Im Kern ergibt sich ein einheitliches Bild“, so Hüfner. Schilderungen, die auseinander gehen, seien erklärbar.
Eltern wollen, dass der Fall aufgeklärt wird
Die Nebenklage vertrat Imke Freesemann. „Wie geht es den Eltern?“, fragte sie. „Ich vertrete die Familie, die immer noch unter Schock steht.“ Der Vater sei kurz nach der Tat eingetroffen, die Bilder könne er nie vergessen, er sei in Behandlung. Sie schloss sich allen Ausführungen der Staatsanwaltschaft an.
Verteidigung fordert Freispruch
Für seinen Mandanten forderte Verteidiger Folkert Adler einen Freispruch. Für ihn sei der Zeitstrahl des 27. Januars entscheidend. Von den Auseinandersetzungen vorher habe der Angeklagte nichts gewusst, „das geht aus seinen Handydaten hervor“, so Adler.
Fest stehe, was mehrere Zeugenaussagen bestätigten, dass das spätere Opfer erbost und aggressiv mit dem Fleischerbeil aus dem Haus gekommen sei. Sein Mandant habe nur Gras kaufen wollen. Dann habe sich in der Wohnung eine Auseinandersetzung zugetragen. Keiner der Zeugen habe währenddessen das Messer gesehen und keine Bewegungen, die zum Stich ins Herz passen würden. Sein Mandant habe sich mit den Stichen Richtung Beine des 34-Jährigen wehren wollen.
In vielen Punkten stimmen also die Darlegungen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung überein – ein entscheidender Unterschied ist allerdings der genaue zeitliche Ablauf. „Bewusstlos sei man in 20, 30 Sekunden“, habe die Gesichtsmedizinerin ausgeführt, dann gezögert, „na, 40, maximal in einer Minute“, zitiert Adler. Sein Mandant sei um 17.27 Uhr weggefahren. „Er kann den tödlichen Stich nicht gesetzt haben“, sagt Adler. Denn der Notruf ab 17.31 Uhr habe vier Minuten gedauert. Er verliest aus dem Protokoll, dass die Leitstelle gefragt hat, ob der 34-Jährige stark blute, Antwort: „Ja.“ Ob er ansprechbar sei, antwortete die Frau mit: „Ja, aber der Hund ist weg. Können Sie der Polizei Bescheid sagen?“
Verteidigung: Im Zeitfenster muss etwas passiert sein
Sein Mandant habe dem 34-Jährigen in den Oberschenkel gestochen. „Das ist eine gefährliche Körperverletzung, aber wenn ich mit einem Fleischerbeil angegriffen werde, ist das gerechtfertigt.“ So habe sein Mandant in Notwehr gehandelt und müsse freigesprochen werden. Zeugenaussagen belegten, dass es dem später Verstorbenen noch „ganz okay“ gegangen sei, als sein Mandant ging. Erst zeitnah zum Notruf habe das Opfer einen Anfall gehabt, wenig später die Augen geschlossen.
„Wenn ich das nehme, drängt sich nicht nur aus Sicht der Verteidigung auf, dass in dem Zeitfenster etwas passiert sein muss.“ Adler brachte einen weiteren Mann als Täter ins Spiel, der während der Verhandlung aussagte.
Letzte Worte des Angeklagten
Der Angeklagte nutzte seinen letzten Worte: „ich wusste wirklich nicht, was vorher dort stattgefunden hatte. Ich war ahnungslos und nur da, um ein bisschen Gras zu kaufen. Zur falschen Zeit am falschen Ort. Es war für mich lebensbedrohlich, ich habe ihn verletzt“, so der 52-Jährige. „Aber nur am Bein. Die tragischen Folgen tun mir sehr, sehr leid.“
Ein Urteil wird am Donnerstag, 14. November, um 9 Uhr im Saal 003 erwartet.