Abschuss genehmigt Rheiderländer Wolf darf nur unter Auflagen erlegt werden
Seit Mai sind in Jemgum mehr als 20 Nutztiere durch Wolfsattacken getötet worden. Der Landkreis Leer hat nun den Abschuss genehmigt. Auf eine schnelle Lösung können Nutztierhalter aber nicht hoffen.
Rheiderland - Der Landkreis Leer hat bereits am vergangenen Freitag, 8. November 2024, eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfs im Rheiderland erteilt. Das hatte Landkreissprecher Jens Gerdes auf Nachfrage bestätigt. Die Entscheidung der Kreisbehörde fiel, nachdem in der Gemeinde Jemgum erneut ein Kalb bei einer Wolfsattacke getötet wurde.
„Mit großer Sorge betrachtet der Landkreis Leer die zunehmende Anzahl von Wolfsrissen im Kreisgebiet“, so Gerdes. Allein in der Gemeinde Jemgum habe es seit Mai 20 Angriffe auf Nutztiere gegeben, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen ist. Angegriffen wurden nicht nur Schafe, sondern auch Rinder. Die Untere Naturschutzbehörde hat sich laut Gerdes schon seit Längerem mit der Frage beschäftigt, ob ein Abschuss angesichts der veränderten Gefahrenlage als letztes Mittel gerechtfertigt wäre.
Landkreis hält Schutz für zu aufwendig
„Die Wolfsrisse seien nicht nur schlimm für die Tierhalter“, wird Landrat Matthias Groote in einer Pressemitteilung zitiert. Der Wolf stelle auch eine Gefahr für die Deichsicherheit und die für die Region so wichtige Weidetierhaltung dar. Die Beweidung mit Schafen sorge dafür, dass auf den Deichen das Gras kurz und der Boden fest bleibe. Man habe es hier nun aber mit einer Besonderheit zu tun, dass der Wolf inzwischen auch Rinder angreife.
„Die Leute machen sich zunehmend Sorgen, dass der Wolf nicht bei Nutztieren Halt macht, sondern auch Menschen bedrohen könnte“, heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises weiter. In der Bevölkerung wachse der Unmut. „Die vor Ort zuständigen Behörden können den Menschen nicht mehr vermitteln, warum bei einer solchen Gefahrenlage kein Abschuss erfolgt.“ Ein hinreichender Schutz von Nutztieren durch Herdenschutzzäune ist nach Auffassung des Landkreises entlang der weitläufigen Deiche im Kreisgebiet weder machbar noch bezahlbar. „Gleiches gilt auch für die weitläufigen offenen Grünlandflächen. Das Aufstellen und auch die Pflege derartiger Zäune ist sehr aufwendig.“
Kein Schnellschuss
Erich Delfs dämpft die Erwartungen der betroffenen Nutztierhalter an die vom Landkreis Leer erteilte Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss des Rheiderländer Wolfs. Delfs ist im Auftrag der Landwirtschaftskammer als Rissgutachter unter anderem im Rheiderland im Einsatz. Nach seinen Worten sei die Abschussgenehmigung an sehr strenge Auflagen geknüpft. Der Wolf dürfe nur in einem Radius von einem Kilometer von seinem letzten Riss geschossen werden. Es dürfe sich auch nicht jeder x-beliebige Jäger auf die Lauer legen. „Es ist die Aufgabe des Kreisjägermeisters hierfür Jäger zu bestimmen“, erklärt Delfs.
Nach einer Abschussgenehmigung bleiben den Jägern hierfür 21 Tage Zeit, den Wolf zu erlegen. „Der Kreisjägermeister bestimmt einige Jäger, die den Wolf schießen dürfen.“ Laut Delfs sei ein Abschuss aber nur möglich, wenn die Weide von einem wolfssicheren Zaun geschützt sei. Der Grundschutz mit einem 90 Zentimeter hohen Zaun wie im aktuellen Fall in Jemgum reiche nach den Worten des Rissgutachters für eine Freigabe zum Abschuss nicht aus. Im Fall des Rheiderländer Wolfs müsse man somit den nächsten Riss abwarten.
Erfolg für Wolfschützer
Selbst wenn all die Kriterien erfüllt sind, werden die Genehmigungen für einen Schnellabschuss häufig doch nicht in die Tat umgesetzt. Wie unter anderem im Landkreis Aurich. Der Verein Freundeskreis freilebender Wölfe hatte vor Gericht Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung eingelegt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg kam zu dem Urteil, dass die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ist. Begründet wurde dies durch nicht ausreichende Wolfsschutzzäune. Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Oldenburg am Mittwoch auf Nachfrage mitteilte, sei bislang noch kein Widerspruch von Wolfschützern gegen die Genehmigung des Schnellabschusses des Rheiderländer Wolfs eingegangen.
Der Landkreis Leer will am Ball bleiben und ruft die Bevölkerung zu Mithilfe auf: Sichtungen von Wölfen und Begegnungen mit den Tieren im Kreisgebiet sollten gemeldet werden. Der Landkreis verweist auf die Smartphone-App „Wolfsmeldungen Niedersachsen“. „In dieser App können Risse, Sichtungen und Spuren mit einem Foto und einem Standort hochgeladen werden. Durch die Verwendung der App wird das Wolfsmonitoring in Niedersachsen unterstützt, das Verhalten und Vorkommen des Wolfes dokumentiert“, teilt der Landkreis mit. Alternativ können unter https://www.wolfsmonitoring.com/meldung Wolfsbegegnungen gemeldet werden.