Marode Ledabrücke Winterdienst erreicht Oberledingerland nur über Umwege
Wegen des schlechten Zustands der Ledabrücke in Leer dürfen schwere Fahrzeuge das Bauwerk nicht nutzen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Das wirkt sich auch auf den Winterdienst im Oberledingerland aus.
Leer - Die alte Ledabrücke in Leer ist marode und muss durch einen Neubau ersetzt werden. Alle sechs Monate wird das Bauwerk auf seine Standfestigkeit überprüft oder ob noch weitere Schäden hinzugekommen sind. Seit März 2023 gilt deswegen eine verschärfte Gewichtsbeschränkung für Verkehrsteilnehmer, die die Brücke passieren wollen. Dies ist nur noch für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen erlaubt. Das hat jetzt starke Auswirkungen auf den Winterdienst im Oberledingerland. Aber auch andere Berufsgruppen sind betroffen. Wir geben eine Übersicht.
Darf der Winterdienst die Brücke nutzen?
Die Sperrung der Ledabrücke für schwere Fahrzeuge betrifft auch den Winterdienst des Landkreises Leer. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Weil die hierfür eingesetzten Lkw das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten, dürften sie die Leda auf dem Weg in den südlichen Teil des Kreisgebietes nicht mehr überqueren. „Dennoch will das zuständige Straßen- und Tiefbauamt dafür sorgen, dass weiterhin auch dort die Kreisstraßen so früh wie möglich gestreut und geräumt werden können“, heißt es in der Mitteilung.
Welche Folgen hat es für den Winterdienst?
Wegen der Gewichtsbeschränkung müsse der Winterdienst seine Routen ändern und nun über Stickhausen und Papenburg fahren, um zu den Kreisstraßen in den Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Westoverledingen sowie in Teilen der Samtgemeinde Jümme zu gelangen. „Dies hat Einfluss auf die Reihenfolge, in der bei Winterwetter die Straßen gestreut und geräumt werden“, erklärt die Kreisverwaltung. „Somit können Straßen, die bislang zuerst an der Reihe waren, nach hinten rücken.“
Das betreffe zum Beispiel die Kreisstraße 21 zwischen Backemoor und Breinermoor, die Kreisstraße 20 zwischen Backemoor und Nettelburg sowie die Kreisstraße 22 in Völlen. „Ziel bleibt es jedoch, dass der Winterdienst auf allen Straßen – abhängig von der Wetterlage – seinen Einsatz möglichst beendet hat, bevor die große Welle des Berufsverkehrs anbricht“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Der Bauhof des Straßen- und Tiefbauamtes befindet sich in Logabirum. Von dort brechen die Streufahrzeuge zu ihren Touren auf. Für den Einsatz im nördlichen und im westlichen Kreisgebiet müssen sie die gewichtsbeschränkte Ledabrücke nicht überqueren, betont die Kreisverwaltung.
Betrifft es alle Fahrzeuge des Winterdienstes?
Das Straßen- und Tiefbauamt ist laut der Mitteilung zuständig für 376 Kilometer Kreisstraßen. Für einen morgendlichen Umlauf benötige der Winterdienst vier bis viereinhalb Stunden bei „normaler“ Wetterlage. Entlang der Kreisstraßen verlaufen zudem rund 250 Kilometer Radwege. Um diese von Eis und Schnee zu befreien, setzt der Landkreis kleine und leichtere Fahrzeuge ein. Auf dem Weg in den Südteil des Kreisgebietes dürfen sie die Ledabrücke weiterhin befahren.
Was ist mit Müllfahrzeugen und Bussen?
Auch Müllfahrzeuge sind schwerer als die zulässigen 7,5 Tonnen. Es gibt jedoch eine Sondergenehmigung. „Wir dürfen nur mit leeren Fahrzeugen über die Brücke fahren“, hatte Ingo Helmers, Geschäftsführer der Bohmann-Gruppe, die im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebs im Landkreis Leer (ALL) die Müllabfuhr übernimmt, im März gegenüber dieser Zeitung erklärt. Außerdem müsse ausgeschlossen werden, dass es keinen Begegnungsverkehr mit anderen Müllfahrzeugen sowie mit Bussen gibt. Diese dürfen die Ledabrücke ebenfalls weiterhin nutzen.
Die Stadt Leer als zuständige Verkehrsbehörde teilte damals mit: „Gemäß Vorgabe der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind Ausnahmegenehmigungen nur für Müllsammelfahrzeuge, die im Auftrag des Landkreises tätig sind, zugelassen“, so Sprecher Edgar Behrendt. „Diese dürfen die Brücke auch nur im leeren Zustand passieren.“ Sind sie beladen, müssen auch diese Fahrzeuge die Umleitungen in Kauf nehmen. Die Touren dauerten meist etwa eine halbe Stunde länger, hatte Ingo Helmers gesagt. „Die Abholzeiten verschieben sich teilweise nach hinten.“
„Busse sind per se von dieser Beschilderung ausgenommen“, betonte Behrendt. „Hierfür bedarf es keiner weiteren Beschilderung oder Ausnahmeregelung.“
Was ist mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen?
Für diese gibt es keine Ausnahmeregelungen. Das sorgte im Frühjahr bei betroffenen Landwirten für Unmut, da einige zur Bewirtschaftung ihrer Felder oder zur Versorgung ihrer Tiere die Leda überqueren müssen. „Wir haben jetzt ein Riesenproblem“, hatte Folkmar Grünefeld aus Esklum im Frühjahr gesagt. Der Landwirt hat nicht nur Flächen in Westoverledingen. „Wir haben auch noch welche in Nortmoor“, sagte er. Das sei etwa ein Drittel seiner Flächen. „Die neueren landwirtschaftlichen Maschinen übersteigen aber bei weitem die Gewichtsbeschränkungen der Ledabrücke“, sagte er. Mit kleineren Schleppern könne man zwar noch fahren, aber mit Anhängern werde es dann schon sehr schwierig. „Wenn wir über Stickhausen fahren müssen, ist es mindestens die doppelte Strecke.“ Das bedeute einen hohen Zeitaufwand und hohe Kosten. Eine Lösung sei Flächen zur Bewirtschaftung mit anderen betroffenen Landwirten zu tauschen.