Alles E-Bike oder was? Elektro-Fahrräder mit Gasgriff – das gilt auch in Ostfriesland
Immer mehr E-Bikes sind mit Gasgriff unterwegs – doch das ist nicht immer erlaubt. Welche Vorschriften für verschiedene Modelle gelten und was die Polizei dazu sagt, erfahren Sie hier.
Ostfriesland - Wie praktisch: Ein E-Bike, das fährt, ohne dass man noch in die Pedale treten muss - das ist Fahrspaß pur. Die Nachrüstung eines gängigen E-Fahrrads mit einem Gasgriff ist gar nicht so schwer und auch nicht teuer. Und natürlich gibt‘s die Räder mit Daumengas auch zu kaufen. Im Straßenverkehr ist der Unterschied zwischen einem Rad mit und ohne Gasgriff kaum zu erkennen. Doch natürlich wird rechtlich ein Unterschied gemacht. Und die Polizei erkennt auch, was sie da gerade vor sich hat.
E-Bikes mit Gasgriff: Was ist erlaubt?
So sind laut Auskunft der auch für Ostfriesland zuständigen Polizeidirektion Osnabrück im Bereich der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund bereits einzelne Fälle von E-Bikes mit Gasgriff bekannt – „meist, wenn ein solches Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Das stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und führt in der Regel zu weiteren polizeilichen Maßnahmen“, teilt Polizeisprecherin Laura-Christin Brinkmann auf Anfrage mit. In der Polizeiinspektion Leer/Emden liegen dagegen bislang keine polizeilichen Erkenntnisse zu Fahrzeugen dieser Art vor.
Pedelec, Mofa oder S-Pedelec: Die wichtigsten Unterschiede
Die klassischen E-Bikes, wie man sie aus dem Alltag kennt, haben eine Tretunterstützung: Der Elektromotor hilft nur dann, wenn man in die Pedale tritt. Bei 25 km/h endet die Motorunterstützung und man muss allein mit Muskelkraft weiterfahren. Diese Modelle bezeichnet die Polizei als Pedelecs. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, Paragraph 63a) zählt sie zu den Fahrrädern - sie dürfen ohne Führerschein, Versicherung oder Helm genutzt werden und auf Radwegen fahren.
Studie: Elektroräder ersetzen häufig Autofahrten
Elektrofahrräder ersetzen fast jede zweite Autofahrt, das zeigt eine Studie der Universität Wuppertal. Zudem fahren Menschen mit Elektrorädern längere Strecken. Die Autoren der Studie fest: 43,1 Prozent der Fahrten und 63,2 Prozent der mit dem Elektrofahrrad gefahrenen Kilometer wären mit dem Auto zurückgelegt worden, wenn kein E-Bike verfügbar gewesen wäre. Fahrten mit dem Fahrrad ersetzen Elektroräder hingegen nur auf weniger als 20 Prozent der Strecken. Die Studie zeigt auch, dass Nutzer von Elektrorädern längere Strecken fahren und sich von fehlenden oder schlechten Radwegen weniger abschrecken lassen, als Nutzer des klassischen Fahrrads: diese stiegen häufiger auf andere Verkehrsmittel um. Die Studie ist erschienen im„International Journal of Sustainable Transportation“.
Beim Bike mit Gasgriff sieht das anders aus: Da der Motor auch ohne Tretbewegung aktiviert werden kann, wird es rechtlich als Kleinkraftrad oder Mofa eingestuft – mit entsprechenden Konsequenzen. „E-Bikes ohne Tretunterstützung, die bis zu 25 km/h erreichen, gelten als Mofas. Sie brauchen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen und müssen innerorts auf der Fahrbahn fahren. Radwege dürfen nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich freigegeben sind durch die Schilder ,Mofa frei/E-Bikes frei’“, erklärt Polizeisprecherin Brinkmann. Gefahren werden dürfen sie erst ab dem Alter von 15 Jahren, und wer sonst keinen Führerschein hat, braucht dazu die Mofa-Prüfbescheinigung.
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Für die schnellere Variante bis 45 km/h ist zusätzlich der Helm Pflicht. Zudem ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich, da das E-Bike dann wie ein Moped behandelt wird.
Das gilt auch für die sogenannten S-Pedelecs: S steht dabei für „schnell“ - es sind klassische Räder mit Tretunterstützung, aber bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Auch sie gelten laut StVZO als Kleinkrafträder, benötigen eine Zulassung mit Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen und dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden. Radwege sind damit für diese Räder verboten.
Neue EU-Regelung für E-Bikes seit August 2025
Wer sich an diese Vorschriften nicht hält und erwischt wird, muss zahlen. Der Bußgeldkatalog sieht beim Fahren ohne Betriebserlaubnis ein Bußgeld von 50 Euro, bei Gefährdung 90 Euro plus 1 Punkt in Flensburg und Stilllegung des Fahrzeugs vor; beim Fahren ohne Versicherungskennzeichen werden 40 Euro fällig, ohne Mofa-Prüfbescheinigung 20 Euro.
Seit diesem Jahr ist übrigens EU-weit geregelt, was ein E-Bike darf und was nicht. Seit 23. August 2025 sind neue Vorschriften für Fahrräder mit elektrischem Antrieb in Kraft. Statt E-Bike oder Pedelec ist von EPAC die Rede: Das ist die Abkürzung für „Electrically Pedal Assisted Cycle“, also „elektrisch unterstütztes Fahrrad“. Gemäß EU-Regelung sind kein Führerschein, keine Versicherungspflicht und keine Zulassung nötig, wenn der Motor eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt hat, eine Tretunterstützung nur bis 25 km/h und Motorunterstützung nur beim Treten. Alle anderen Fahrräder mit E-Motor gelten europaweit als Kleinkrafträder.