Vogelgrippe  Im Emsland gilt ab sofort Stallpflicht

| | 28.10.2025 16:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Freilandgänse auf einer Wiese: Im Landkreis Emsland gilt seit 28. Oktober Stallpflicht. Hühner, Puten, Enten und Gänse aus Nutztierhaltungen dürfen wegen der Geflügelpest bis auf weiteres nicht mehr ins Freie. Foto: Christian Charisius/dpa
Freilandgänse auf einer Wiese: Im Landkreis Emsland gilt seit 28. Oktober Stallpflicht. Hühner, Puten, Enten und Gänse aus Nutztierhaltungen dürfen wegen der Geflügelpest bis auf weiteres nicht mehr ins Freie. Foto: Christian Charisius/dpa
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Bei fünf toten Wildenten im Emsland wurde das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Die Stallpflicht soll eine Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern.

Meppen/Ostfriesland - Im Emsland muss ab sofort alles Geflügel im Stall gehalten werden: Am 28. Oktober 2025 hat der Landkreis per Allgemeinverfügung angeordnet, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in Haltungen mit mehr als 50 Stück ab sofort einzustallen sind. Damit soll das Geflügel vor der Einschleppung der Vogelgrippe durch Wildvögel geschützt werden. Anlass sind erste Verdachtsfälle auf infizierte Wildvögel im Emsland: Bei fünf toten Wildenten wurde die Infektion mit dem Virus H5N1 am Dienstagnachmittag durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt, teilte der Landkreis mit.

Präventive Maßnahme zum Schutz der Bestände

Die Stallpflicht wurde präventiv angeordnet. Einen Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelbestand hat es im Emsland bislang nicht gegeben. „Angesichts der derzeit starken Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln befürchten wir auch eine Einschleppung in unsere Geflügelbestände“, wird Landrat Marc-André Burgdorf in der Mitteilung zitiert. „Auf der Grundlage einer aktuellen Risikobewertung haben wir uns daher entschlossen, für das Emsland die Stallpflicht als präventive Maßnahme anzuordnen, um unsere heimischen Bestände bestmöglich zu schützen“, erläutert er. Der Landkreis Emsland sei nicht nur Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel, sondern weise auch eine hohe Geflügeldichte auf. Derzeit werden rund 33 Millionen Stück Geflügel gehalten, so Burgdorf weiter.

Die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres und bedeutet, dass Geflügelhalter ihre Tiere vorübergehend nicht mehr im Freien halten dürfen, sondern sie in geschlossenen Ställen oder überdachten und nach allen Seiten gesicherten Ausläufen unterbringen müssen. Ausgenommen sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit lediglich Haltungen mit weniger als 50 Tieren.

Forderung nach landesweiter Stallpflicht

Die Stallpflicht für Geflügel gilt auch in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg – in beiden ist die Vogelgrippe in Putenbeständen ausgebrochen – außerdem wurde die Stallhaltung vorsorglich in den Landkreisen Diepholz und Gifhorn angeordnet, nachdem dort infizierte Wildvögel entdeckt worden waren.

Im Ammerland wurden wegen der Vogelgrippe-Fälle im benachbarten Landkreis Cloppenburg mehrere sogenannte Anschluss-Überwachungszonen eingerichtet. Die Geflügelhalter in der Anschluss-Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten. Zudem müssen sie Veterinäramt Angaben über die Zahl der gehaltenen Tiere, die Nutzungsart, den Standorts und die Zahl verendeter Tiere mitteilen.

Die Geflügelwirtschaft in Niedersachsen fordert eine landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel. Friedrich Otto Ripke, Vorsitzender des Landesverbands Niedersachsen der Deutschen Geflügelwirtschaft, sagte dieser Redaktion, dass nun dringend notwendig sei, alle Tiere aus dem Freiland zu holen. Das gelte auch für Hobbyhalter von Geflügel. Würden Geflügelhalter von sich aus ihre Tiere aufstallen, würden sie gegen die sogenannte Vermarktungsnorm verstoßen.

In Ostfriesland noch keine Einschränkungen geplant

Unterdessen wird in Ostfriesland das Seuchengeschehen in der Nachbarschaft intensiv beobachtet. „Nach der aktuellen Bewertung der Situation sind derzeit keine weiteren Einschränkungen der Geflügelhaltung geplant. Die Lage stellt sich momentan weniger kritisch dar als in anderen Regionen. Es liegen aktuell weder bestätigte Fälle bei Nutz- oder Haustieren vor, noch gibt es Hinweise auf Infektionen bei Wildvögeln im Kreisgebiet“, hieß es aus dem Landkreis Aurich.

Das Veterinäramt beobachte die Entwicklung jedoch fortlaufend und mit großer Aufmerksamkeit. „Gerade im Hinblick auf den herbstlichen Vogelzug kann sich die Situation auch im Landkreis verändern. In einem solchen Fall könnten weitergehende Maßnahmen, einschließlich einer möglichen Aufstallungspflicht, erforderlich werden“, teilte Landkreissprecher Lennart Adam mit. Geflügelhalter sollten sich bereits jetzt vorbereiten, um im Bedarfsfall rasch und wirksam reagieren zu können.

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