Verkehr B 210 bei Loppersum – Vollsperrung kommt noch 2026
Die B 210 bei Loppersum wird in diesem Jahr voll gesperrt – und saniert. Anwohner fordern dort seit Jahren eine Ampel, um lange Wartezeiten zu verkürzen. Kommt diese jetzt auch?
Hinte/Georgsheil - Die Bundesstraße 210 bei Loppersum wird noch in diesem Jahr für mehrere Monate voll gesperrt. Das teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit.
Grund ist die geplante Sanierung der Fahrbahn und des Radweges auf dem Streckenabschnitt zwischen Hinte-Loppersum und Georgsheil. Die Arbeiten sollen Ende des Jahres beginnen, ein genauer Zeitraum für die Sperrung der wichtigen Verbindungsstraße zwischen Emden und Aurich steht allerdings noch nicht fest.
B 210 bei Loppersum: Lange Wartezeiten auf dem Weg zur Arbeit
Da die Sanierungsarbeiten der Bundesstraße auch den Abschnitt in Loppersum betreffen, stellt sich vor allem bei vielen Pendlern und Anwohnern die Frage: Tut sich damit nun auch etwas am Einmündungsbereich der Loppersumer Straße auf die B 210? An dieser Kreuzung kommt es oft zu langen Wartezeiten, wenn Autofahrer auf die Loppersumer Straße (Kreisstraße 225) einbiegen oder von dort kommend auf die B 210 einfahren wollen. Das ist besonders zu Spitzenzeiten der Fall, beispielsweise im Feierabendverkehr oder morgens auf dem Weg zur Arbeit.
Schon im Jahr 2017 gab es darum Bestrebungen im Hinteraner Gemeinderat, das geltende Verkehrskonzept an dieser Stelle zu überarbeiten. Forderungen nach einer Ampel, die das Auf- und Abfahren auf und von der Bundesstraße erleichtern sollte, wurden immer lauter. Doch bisher hatte die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Ampel an diesem Standort immer als nicht notwendig eingestuft, auch nicht als Querungshilfe für Fußgänger. Als Grund für diese Entscheidung wurde unter anderem die zu geringe Anzahl an Querungen angeführt. Es seien mindestens 50 Querungswechsel pro Stunde an dieser Kreuzung notwendig, um eine Ampel in Betracht zu ziehen, hieß es damals.
Verkehr auf der B 210 muss fließen – Ampel nur ein Hindernis
Hat sich diese Einschätzung nun, da die Kreuzung bald sowieso zur Baustelle wird, geändert? Das haben wir die Behörde gefragt. „Die Verkehrssituation im Einmündungsbereich der K 225 auf die B 210 ist unserer Behörde bekannt“, schreibt dazu Johannes Booken, Pressesprecher der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich. Die teils langen Wartezeiten, bevor man die B 210 befahren kann oder in die Loppersumer Straße einbiegen kann, seien aber keineswegs ein isoliertes Problem an diesem Standort. Vergleichbare Situationen würden „an mehreren Einmündungen entlang der B 210 zwischen Georgsheil und Emden“ bestehen, so Booken.
Eine Ampel würde diesem Problem allerdings keine Abhilfe schaffen, so lautet auch aktuell die Einschätzung der Behörde. „Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der B 210 um eine Bundesstraße mit übergeordneter Verkehrsfunktion handelt“, erklärt Booken. Das Ziel müsse darum sein, den Verkehrsfluss auf dieser Hauptverbindung aufrechtzuerhalten. „Eine Lichtsignalanlage allein mit dem Zweck einzurichten, den Verkehr der untergeordneten Kreisstraße schneller auf die Bundesstraße zu führen, würde den überregionalen Verkehrsfluss beeinträchtigen und entspricht nicht der verkehrlichen Zielsetzung“, so der Sprecher weiter.
Behörde: Wartezeiten sind lang, aber noch vertretbar
Zudem werden Knotenpunkte im Verkehr auch hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit überprüft. Das heißt: Anhand vorgegebener Kriterien wird untersucht, ob ein Knotenpunkt den vorhandenen und prognostizierten Verkehr bewältigen kann. „Maßgeblich ist hierbei die Einordnung in sogenannte Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (A bis F)“, erklärt Booken. Für vergleichbare Einmündungen wie der in Loppersum werde in der Regel mindestens die Qualitätsstufe D zugrunde gelegt, so Booken: „Diese beschreibt einen noch stabilen Verkehrsablauf mit spürbaren Wartezeiten, die jedoch als verkehrlich vertretbar gelten.“ Das bedeute konkret, dass Verkehrsteilnehmende „im Mittel weniger als 45 Sekunden warten müssen, um in den übergeordneten Verkehr einzufahren“. Lange Wartezeiten also, die aber noch als vertretbar eingestuft werden.
Und auch für eine Fußgängerampel an ebendieser Kreuzung sieht die Behörde aktuell weiterhin keinen Handlungsbedarf. „Die Zahl der Querungen ist weiterhin zu gering“, schreibt Booken dazu. Die notwendigen 50 Querungen pro Stunde, beziehungsweise 30 Querungen pro Stunde durch schutzbedürftige Personen, darunter Kinder, seien nach den vorliegenden Erhebungen einfach nicht gegeben. „Für die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr besteht daher aktuell keine Veranlassung, an dieser Stelle bauliche Maßnahmen umzusetzen“, so Booken.