Kreis Leer  Geflügelpest fordert 200 Tierleben – und hat mehr Folgen

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Von Vera Vogt
| 16.03.2026 10:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Schutzzone“. Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Schild mit der Aufschrift „Geflügelpest Schutzzone“. Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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Der Ausbruch der Geflügelpest in Moormerland hat 200 Tierleben gefordert. Es gibt weitere Folgen der Infektion im Kreis Leer – für Betriebe, Veranstaltungen und Lebensmittel.

Moormerland - In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Moormerland wurde am 2. März 2026 ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Das hatte der Landkreis Leer mitgeteilt. „Es handelt sich um eine Hobbyhaltung mit rund 200 Stück Geflügel“, erklärt Landkreissprecher Philipp Koenen dazu.

Etwa die Hälfte des Geflügelbestands habe noch getötet werden müssen, „wobei viele der Tiere schon im Sterben lagen oder verendet waren“, so der Sprecher. „Die für die Geflügelpest empfänglichen noch lebenden Tiere in dem Ausbruchsbetrieb wurden zuerst klinisch untersucht, beprobt und nach Eingang des Untersuchungsergebnisses getötet. Dies sind rechtliche Vorgaben.“

Legehennen stehen im Freigehege eines Bio-Bauernhofes vor ihrem Stall. Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Legehennen stehen im Freigehege eines Bio-Bauernhofes vor ihrem Stall. Symbolfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Was ist überhaupt Geflügelpest?

„Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich“, schreibt der Landkreis Leer. Betroffene Tiere zeigten Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. „Es kommt zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich.“

Mehrere Fälle der Geflügelpest sind seit Anfang 2026 dokumentiert worden. Symbolfoto: Silas Stein/dpa
Mehrere Fälle der Geflügelpest sind seit Anfang 2026 dokumentiert worden. Symbolfoto: Silas Stein/dpa

Generell wird bei der Geflügelpest zwischen niedrigpathogenen („wenig krank machenden“) und hochpathogenen („stark krank machenden“) Viren unterschieden, schreibt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Niedrigpathogene AI-Viren (LPAI) können bei infizierten Tieren mit nur geringen bis gar keinen Krankheitsanzeichen einhergehen. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI) wird Geflügelpest genannt und führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit vielen Todesfällen.

Wie weit verbreitet ist die Geflügelpest und können sich auch Menschen anstecken?

Seit Anfang des Jahres 2026 wurden in Niedersachsen mehr als 20 Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt, teilt das Landesamt mit. Neben kommerziellen Geflügelhaltungen seien vor allem auch Tierparks und kleinere private Haltungen stark betroffen.

Bundeswehrsoldaten in Schutzanzügen stehen an einem Dekontaminationspunkt am Fähranleger auf der Insel Rügen. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa
Bundeswehrsoldaten in Schutzanzügen stehen an einem Dekontaminationspunkt am Fähranleger auf der Insel Rügen. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa

„Bitte keine erkrankten Wildvögel anfassen“, mahnt das Amt. „Die Tiere zeigen heftige zentralnervöse Störungen. Eine Heilung der Tiere ist nicht möglich.“ Trotz weltweiter hoher Anzahl an HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln sei eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI-H5-Viren ein sehr seltenes Ereignis. „Seit 2020 sind in Europa weniger als zehn Infektionen bei Menschen aufgetreten. In allen Fällen kam es zu einem milden oder einem symptomlosen Verlauf.“

Sperrzone und Überwachungszone – Was bedeutet das für Betriebe, Veranstaltungen und Lebensmittel?

Eine Schutzzone und eine Überwachungszone wurden um den betroffenen Betrieb in Moormerland eingerichtet, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, teilte der Kreis Anfang März mit. Die Schutzzone (früher „Sperrbezirk“) hat einen Radius von drei Kilometern. Überwachungszone (früher „Beobachtungsgebiet“) hat einen Radius von zehn Kilometern. Der Landkreis hat eine interaktive Karte erstellt.

Das ist ein Screenshot der interaktiven Karte. Der rote Kreis umschließt die Schutzzone, der blaue Kreis markiert die Überwachungszone. Screenshot: Vera Vogt/Karte: Landkreis Leer
Das ist ein Screenshot der interaktiven Karte. Der rote Kreis umschließt die Schutzzone, der blaue Kreis markiert die Überwachungszone. Screenshot: Vera Vogt/Karte: Landkreis Leer

Wegen der Lage des Ausbruchsbetriebs befinden sich übrigens auch Teile dieser Restriktionsgebiete im Kreis Aurich. Aber was bedeutet das nun genau für die Betriebe, die in den Zonen liegen? „Wenn die Tierhaltung in einer der Sperrzonen liegt, muss sich sowohl der Hobbyhalter als auch der gewerbliche Halter an die per Allgemeinverfügung erlassenen Beschränkungen halten, wie zum Beispiel Verbringungsbeschränkungen für Tiere der gelisteten Arten oder der Erzeugnisse, also Eier, Fleisch“, so der Sprecher.

Verboten seien derzeit zudem Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art. Das betrifft eine beliebte Veranstaltung: Die zehnte Kükenschau des Leeraner Rassegeflügelzuchtvereins in Leer, die für den 22. März angesetzt war, musste abgesagt werden. „Mehr als ärgerlich“, schrieb der Verein in den sozialen Netzwerken. Der Rassegeflügelzüchterverein Leer ist einer der mitgliederstärksten Vereine im Landesverband Weser-Ems.

Muss jeder Tierhalter aktiv werden?

In den Zonen gibt es angeordnete Maßnahmen zur Optimierung der Biosicherheit. „Ansonsten muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden“, so Koenen. Die Tiere müssen zudem in den Zonen – unabhängig von der Größe des Bestands – aufgestallt werden, falls das noch nicht passiert ist, so der Sprecher. Alle Tierhalter in den Zonen seien zudem aufgerufen, die Zahl von Geflügel und anderer gehaltener Vögel beim Veterinäramt anzugeben – außerdem etwaige verendete Vögel im Bestand.

Einen wichtigen Hinweis hat der Sprecher noch: „In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung außerdem erneut darauf hin, dass die im November 2025 angeordnete Aufstallpflicht für mehr als 50 Stück gehaltenes Geflügel für den gesamten Landkreis Leer auch außerhalb der oben genannten Restriktionszonen weiter gilt.“

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