Osnabrück
Drosten gegen Wiesendanger: Urteil im Streit um „gezielte Täuschung“ gefallen
Erfolg für Christian Drosten: Roland Wiesendanger darf wesentliche Vorwürfe gegen den Berliner Virologen nicht wiederholen. Ein Gericht wertete den Vorwurf der Täuschung über den Ursprung der Corona-Pandemie als unwahre Tatsachenbehauptung. So reagiert Wiesendangers Anwalt.
Von
Dr. Philipp Ebert