Justiz
Gottesdienst-Störer muss in die Psychiatrie
Das Urteil fiel am Donnerstagmorgen vor dem Auricher Landgericht. Foto: Ortgies
Im Fall des Gottesdienst-Störers aus Rhauderfehn ist ein Urteil gefällt. Der Ivorer muss dauerhaft in eine psychiatrische Klinik. Ihm wird unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.
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