Justiz

Gottesdienst-Störer muss in die Psychiatrie

| | 12.08.2021 11:47 Uhr | 2 Kommentare
Das Urteil fiel am Donnerstagmorgen vor dem Auricher Landgericht. Foto: Ortgies
Das Urteil fiel am Donnerstagmorgen vor dem Auricher Landgericht. Foto: Ortgies
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Im Fall des Gottesdienst-Störers aus Rhauderfehn ist ein Urteil gefällt. Der Ivorer muss dauerhaft in eine psychiatrische Klinik. Ihm wird unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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