Mainz (dpa)

Rheinland-Pfalz: Keine Lohnfortzahlung mehr bei Quarantäne

| 09.09.2021 14:15 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Sollten freiwillig Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne weiter eine Lohnfortzahlung erhalten?. Foto: Daniel Karmann/dpa
Sollten freiwillig Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne weiter eine Lohnfortzahlung erhalten?. Foto: Daniel Karmann/dpa
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Wer sich gegen Corona impfen lassen möchte, kann dies tun. Wer nun trotz medizinischer Möglichkeit ungeimpft bleibt, wird im Quarantänefall zumindest in einem Bundeland künftig auf Lohnfortzahlung vezichten müssen.

Wer in Rheinland-Pfalz nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.

Zur Begründung teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Donnerstag mit, dass ab dem 1. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, „dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben“.

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Dies sei aber nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr gegeben, wenn durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können, erklärte die Sprecherin.

Zuvor hatte sich bereits Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gegen eine weitere Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne ausgesprochen. „Auch die Frage müssen wir mal entscheiden, wollen wir ungeimpften Leuten, wenn sie in Quarantäne gehen, weiterhin die Lohnfortzahlung geben - ja oder nein?“, sagte Laumann am Donnerstag im Landtag in Düsseldorf. Diese Frage müsse er in den nächsten Tagen prüfen und entscheiden.

„Ich bin dafür, dass wir sie ihnen nicht mehr geben, damit völlig klar ist, wenn ich mir die Freiheit rausnehme, mich nicht impfen zu lassen - wobei nach allen Erkenntnissen das Impfen die einzige Möglichkeit ist, diese Pandemie in den Griff zu kriegen - dann muss ich für die Konsequenzen, die daraus entstehen, auch in vollem Umfang persönlich einstehen“, so der NRW-Gesundheitsminister.

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Im Gesetz stehe aber klar, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden könne, bestehe kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, erläuterte Laumann. Die Quarantäne könne nach seiner Auffassung keine gesamtstaatliche Aufgabe auf Dauer bleiben, sagte der CDU-Politiker. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden in NRW bislang 120 Millionen Euro für Lohnfortzahlungen in Zusammenhang mit Quarantäne ausgegeben.

© dpa-infocom, dpa:210909-99-153837/3

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