Verkehr
Lärmaktionsplan: Großefehn muss nicht handeln
Die Bundesstraße 72 (im Bild die Ortsausfahrt Hesel in Richtung Bagband) ist eine von zwei Hauptverkehrsstraßen, auf der in der Gemeinde Großefehn jährlich jeweils mehr als drei Millionen Fahrzeuge unterwegs sind. Foto: Ortgies/Archiv
Die Gemeinde Großefehn kommt einer EU-Vorgabe nach und erstellt einen Lärmaktionsplan. Der Name führt etwas in die Irre, denn die Gemeinde muss gar nicht handeln. Und das hat einen Grund.
Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden