Expertentipp
Maulwurf adé: Nur das Vertreiben des Tieres ist erlaubt


Mit seinen starken Grabkrallen wühlt sich der Maulwurf durch den Untergrund. Foto: Patrick Pleul/dpa
So lange es nicht friert, bleibt der Maulwurf aktiv und buddelt sich durch die Erde. Das Tier ist geschützt und darf nicht getötet werden. Sonst drohen Geldstrafen – wie in einem Fall in Detmold.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
- Voller Zugriff auf oz-online.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- OZ-App inklusive
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle