Fluggastrechte

Im Sinne der Reisenden

Mischa Ehrhardt
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Ein Kommentar von Mischa Ehrhardt
| 21.12.2021 15:36 Uhr | 0 Kommentare
Ein Flugzeug landet am Flughafen Hannover. Fluggästen steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug vorverlegt wurde. Foto: Stratenschulte/DPA
Ein Flugzeug landet am Flughafen Hannover. Fluggästen steht auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug vorverlegt wurde. Foto: Stratenschulte/DPA
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Bei Verspätungen stehen Flugreisenden Entschädigungen zu. Das gilt jetzt auch, wenn ein Flug vorverlegt wird – eine richtige Entscheidung.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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