Berlin (dpa)

Bafög-Empfänger sollen Heizkostenzuschuss bekommen

| 14.01.2022 12:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Auch für Bafög-Empfänger plant der Bund einen Heizkostenzuschuss. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Auch für Bafög-Empfänger plant der Bund einen Heizkostenzuschuss. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
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Die Energiepreise steigen, und viele Bafög-Empfänger haben durch Corona ohnehin Einbußen. Daher soll es nun einen einmaligen Zuschuss geben.

Bafög-Empfänger können damit rechnen, dass auch sie den von der Ampel-Koalition für Wohngeldempfänger geplanten Heizkostenzuschuss bekommen.

Man habe diesen Punkt in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der Deutschen Presse-Agentur. Bei „Bild“ hatte die FDP-Politikerin zuvor gefordert, Bafög-Empfänger in die Zuschusszahlung einzubeziehen. Zur Umsetzung sagte sie der dpa: „Das hat gute Chancen, weil es jetzt in die Ressortabstimmung eingebracht ist und auch in die Beschlussfassung im Bundestag einfließen wird.“

Auch Studentinnen und Studenten hätten in der Krise besonders stark gelitten, sagte Stark-Watzinger. „Viele konnten ihre Nebenjobs nicht wahrnehmen und viele sind auch jetzt von den hohen Energiekosten belastet.“ Deswegen sei es richtig, dass auch sie beim Heizkostenzuschlag berücksichtigt würden. Das Bildungsministerium rechnet laut „Bild“ mit rund 420.000 Anspruchsberechtigten, darunter Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und Bafög bekommen sowie Empfänger des sogenannten Aufstiegs-Bafögs.

Nach den bisherigen Plänen von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sollen Wohngeldempfänger, die alleine leben, wegen der hohen Energiepreise im Sommer einen Zuschuss von 135 Euro bekommen. Für Zwei-Personen-Haushalte sind 175 Euro vorgesehen, für jeden weiteren Mitbewohner noch einmal 35 Euro mehr. Das soll mögliche hohe Nebenkostenabrechnungen abfedern, die im Sommer kommen könnten. Wohngeld können in der Regel Menschen mit geringen Einkommen beantragen, die sonst keine Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen.

© dpa-infocom, dpa:220114-99-708729/2

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