Karlsruhe
Klarnamenpflicht bei Facebook ist in bestimmten Fällen unwirksam
                                        
                                        
                                        
                
            In bestimmten Fällen ist es Facebook-Usern wohl nach wie vor erlaubt, ein Pseudonym zu verwenden, urteilte der Bundesgerichtshof. Foto: imago images/Steinach
    Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.
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