Berlin (dpa)

Schlappe beim NetzDG: Justizministerium prüft Rechtsmittel

| 02.03.2022 14:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll es ermöglichen, besser gegen Hassrede oder andere Straftaten im Netz vorzugehen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verstößt es jedoch gegen EU-Recht. Foto: Christoph Dernbach/dpa
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll es ermöglichen, besser gegen Hassrede oder andere Straftaten im Netz vorzugehen. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verstößt es jedoch gegen EU-Recht. Foto: Christoph Dernbach/dpa
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Es soll helfen, besser gegen Hassrede und Straftaten im Netz vorzugehen. Doch das NetzDG verstoße gegen EU-Recht, urteilten Richter in Köln in einem Eilverfahren. Wie geht es jetzt weiter?

Nach der Niederlage in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Google und Facebook überprüft das Bundesjustizministerium, ob es gegen das Urteil vorgehen wird.

Die einstweilige Anordnung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei noch nicht rechtskräftig, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch. „Der Bundesrepublik steht dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Ob dieses Rechtsmittel eingelegt werden soll, wird das Bundesministerium der Justiz nunmehr prüfen.“ Das Ministerium werde „die Entscheidung dazu sorgfältig auswerten und prüfen, welche Folgerungen insgesamt aus der Entscheidung zu ziehen sind“.

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, das neue NetzDG zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet verstoße teilweise gegen europäisches Recht. In dem Rechtsstreit zwischen den Internetkonzernen und dem Bund geht es unter anderem um die Frage, ob Google und Facebook sowie andere Netz-Plattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.

Vorerst keine Maßnahmen

Das Justizministerium erklärte nun, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens werde man in der Sache keine Maßnahmen gegen Google und den Facebook-Konzern Meta ergreifen. „Dies hat die Bundesrepublik bereits zu Beginn der Eilverfahren zugesagt. Und diese Zusage gilt auch weiterhin.“

Die Sprecherin betonte, bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. „In diesen Verfahren gilt ein anderer rechtlicher Maßstab als in ordentlichen Verfahren. Die endgültige Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen wird der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten sein.

Eine Youtube-Sprecherin begrüßte, dass das Verwaltungsgericht die Verpflichtung zur massenhaften Übermittlung von Nutzerdaten an das BKA als Verstoß gegen Europarecht bewertet habe. „Wir unterstützen die Bestrebungen der Europäischen Union, mit dem Digital Services Act (DSA) ein europaweit einheitliches Regelwerk für den Umgang mit Inhalten festzulegen. Wir halten das für den richtigen Weg, um konsequent gegen illegale Inhalte vorzugehen und dabei das Prinzip des offenen Internets zu bewahren.“

© dpa-infocom, dpa:220302-99-353658/2

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