Einsatzkräfte

Was darf die Feuerwehr und ab wann?

Jens Schönig
|
Von Jens Schönig
| 08.03.2022 17:04 Uhr | 0 Kommentare
Wenn die Feuerwehr Türen öffnet, ist meist Gefahr im Verzug. Schäden, die dabei entstehen, sind in der Regel versichert. Foto: Feuerwehr
Wenn die Feuerwehr Türen öffnet, ist meist Gefahr im Verzug. Schäden, die dabei entstehen, sind in der Regel versichert. Foto: Feuerwehr
Artikel teilen:

Die Wohnung ist unverletzlich. Dieser Verfassungsartikel gilt auch, wenn Polizei und Feuerwehr in eine Wohnung gelangen müssen. Das Problem: Ob dahinter Gefahr lauert, ist nicht immer offensichtlich.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
  • Voller Zugriff auf oz-online.de
  • 700+ neue Artikel pro Woche
  • OZ-App inklusive
PayPal Logo
SEPA Logo
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle