Partei

AfD-Klage: Rechtsgrundlage steht auf tönernen Füßen

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 19.04.2022 18:51 Uhr | 1 Kommentar
Diese Abstimmungskarte hätte auch beim Parteitag in Aurich zum Zug kommen sollen. Foto: Frankenberg/dpa
Diese Abstimmungskarte hätte auch beim Parteitag in Aurich zum Zug kommen sollen. Foto: Frankenberg/dpa
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Der AfD-Landesverband hätte gerne in Aurich getagt. Weil die Partei eine Absage vom Pächter der Sparkassen-Arena erhielt, droht sie jetzt mit einer Klage. Wie sind die Erfolgsaussichten?

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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