Urteil zu Merkel und AfD  Mahnung von höchster Stelle

Marion Trimborn
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Ein Kommentar von Marion Trimborn
| 15.06.2022 15:50 Uhr | 0 Kommentare
Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich während einer Südafrika-Reise zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020. Foto: Nietfeld/DPA
Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich während einer Südafrika-Reise zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020. Foto: Nietfeld/DPA
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Ex-Kanzlerin Merkel hat mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 die Rechte der AfD verletzt. Diese Entscheidung weist Regierungsmitglieder zu Recht in ihre Schranken.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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