Berlin Doch nicht mehr als Hartz IV? Die wichtigsten Details des Bürgergeld-Deals
Aus Hartz IV soll zum 1. Januar das neue Bürgergeld werden. Wie der Kompromiss der Ampelkoalition mit der Union aussieht – und was er für die Leistungsbezieher bedeutet.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD sprach beim Bürgergeld als Nachfolger für Hartz IV von der „größten Sozialreform seit 20 Jahren“. Doch was ist davon nach dem Kompromiss der Ampel-Koalition mit der Union übrig geblieben? Die wichtigsten Details zum Bürgergeld-Deal im Überblick.
Mit der vorläufigen Einigung zwischen den Ampel-Fraktionen und den Unionsparteien, die dem Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes im Bundesrat die Zustimmung verweigert hatten, ist nun der Weg gebahnt für die Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar.
Der bisherige Hartz IV-Satz steigt dann um 53 Euro auf 503 Euro, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren um 39 Euro auf 348 Euro. Das bedeutet mehr Geld in schwierigen Zeiten für 5,6 Millionen Betroffene, darunter fast zwei Millionen Kinder.
Vor allem SPD und Grüne hatten außerdem auf eine teilweise Abkehr vom Hartz-IV-Prinzip der Sanktionen und Vermögensprüfungen gedrängt. Doch die vorgesehene Vertrauenszeit von einem halben Jahr, in der bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen nicht sofort Leistungsabzüge drohen, kommt nun doch nicht. Ein weitreichendes Zugeständnis an die Union.
Sogenannte Pflichtverletzungen wie ein versäumter Termin beim Jobcenter werden künftig also weiterhin sofort bestraft: beim ersten Versäumnis mit einer Kürzung von zehn Prozent für einen Monat, beim zweiten um 20 Prozent für zwei Monate, beim dritten um 30 Prozent für dann drei Monate. Auch die Karenzzeit für die Prüfung der Wohnverhältnisse und des Vermögens wird verkürzt – von zwei Jahren, wie ursprünglich von der Ampel-Koalition geplant, auf zwölf Monate.
Auch das Schonvermögen wird verringert. Die von der Ampel-Koalition vorgesehene Höhe von 60.000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft wird auf 40.000 Euro abgesenkt. Für jede weitere Person sind es 15.000 statt der geplanten 30.000 Euro. Dieser Punkt war der Union besonders wichtig. Sie hielt es für unfair, dass Vermögen von ursprünglich mehr als 150.000 Euro – etwa bei einer Familie – unangetastet bleiben sollten.
Der Vermittlungsvorrang sollte fallen – und so bleibt es auch. Wie der Name schon sagt, hatte die Vermittlung in eine Arbeitsstelle bisher Vorrang vor Qualifikation und langfristiger Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Dadurch entstanden vielfach sogenannte „Drehtüreffekte“: Ein Langzeitarbeitsloser stand nach wenigen Wochen der Beschäftigung wieder im Job-Center auf der Matte. Jetzt soll es möglich sein, eine Ausbildung zu absolvieren – das Engagement wird mit finanziellen Anreizen belohnt.
Geblieben sind nach der Einigung auch die höheren Zuverdienst-Möglichkeiten, ein Kernanliegen der FDP. Jugendliche aus Familien in der Grundsicherung sollen künftig deutlich mehr Geld hinzuverdienen dürfen. Auch für Erwachsene sollen die Zuverdienstgrenzen leicht erhöht werden. Das Signal: Wer arbeitet, soll mehr Geld behalten dürfen. Die Altersvorsorge bleibt künftig unangetastet, damit insbesondere Selbstständige, die privat vorgesorgt haben, nicht sofort ihre erworbenen Ansprüche verlieren.
Durchwachsen. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, äußert gegenüber unserer Redaktion scharfe Kritik:
Es sei „traurig, dass ein neues, auf Vertrauen setzendes Klima keine Mehrheit gefunden hat“. Lediglich drei Prozent der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher würden überhaupt sanktioniert.
„Statt die Vertrauenszeit zu erhalten und damit den Weg frei zu machen für einen zugewandten Sozialstaat, verfallen wir wieder in alte Hartz-IV-Muster.“ Die pauschale Stigmatisierung der Betroffenen müsse aufhören.
Anja Piel vom Deutschen Gewerkschaftsbund sieht dagegen „wesentliche Verbesserungen“, die die Ampel-Koalition in den Verhandlungen gerettet habe. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger lobte, dass „das bewährte Prinzip des Förderns und Forderns“ erhalten bleiben würde.
Am Mittwochabend hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat das letzte Wort. Der Co-Vorsitzende Hendrik Hoppenstedt (CDU) ist optimistisch, dass Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche über ein geändertes Gesetz abstimmen können. „Eine abschließende Einigung wird es erst im Vermittlungsausschuss geben. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden, sodass Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche abstimmen können“, sagte Hoppenstedt unserer Redaktion.
Während Kanzler Olaf Scholz noch immer von einer „ganz großen Sozialreform“ spricht, klingen Parlamentarier von SPD und Grünen verhaltener. Sie halten das Ergebnis für einen „tragfähigen Kompromiss“, wie etwa die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte.
Fraktionschefin Britta Haßelmann von den Grünen sprach von einem „wichtigen Signal“. Der kleinste Koalitionspartner FDP ist mehr als zufrieden: Die von Grünen und SPD gewünschte Vertrauenszeit war ohnehin nicht ihr Herzensanliegen. CDU-Chef Friedrich Merz jubiliert: Mit der Streichung der Vertrauenszeit sei „der Kern des Bürgergeldes, wie es die SPD geplant hat, komplett gestrichen“.
Fazit: Die Union hat sich an entscheidenden Stellen durchgesetzt. Im neuen Bürgergeld steckt nun viel altes Hartz IV, von dem sich SPD und Grüne eigentlich verabschieden wollten.