Zwei Todesfälle in Oldenburg Ermittlungen – was aus dem angeblichen Klinik-Skandal geworden ist
Die „Bild“-Zeitung wollte einen „Klinik-Skandal“ aufgedeckt haben. Es ging um zwei Todesfälle im Evangelischen Krankenhaus Oldenburg. Die Staatsanwaltschaft hat nun das Ermittlungsergebnis verkündet.
Oldenburg - „Klinik-Skandal in Oldenburg“, schrieb die „Bild“-Zeitung am 3. November – an einem Freitag um 14.08 Uhr. Und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem die Pressestellen von einer Staatsanwaltschaft und einem Krankenhaus nicht mehr unbedingt besetzt sind – was es für andere Medien schwierig machen kann, den „Bild“-Bericht zu überprüfen. Die Schlagzeile der Boulevard-Zeitung: „Insider packt aus! Schädeldecke fiel bei OP auf den Boden“. Und: „Mysteriöse Todesfälle – Staatsanwalt ermittelt“.
Es ging um das Evangelische Krankenhaus Oldenburg. Eine Klinik, die unter anderem auf Gehirn-Operationen spezialisiert ist. „Wir sind ein sehr spezielles Krankenhaus und kriegen viele Notfälle, auch aus Ostfriesland, zugewiesen“, erklärte der Medizinische Vorstand Dr. Alexander Poppinga an jenem Freitagabend in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz. Die medizinischen Spezialisten würden auch schwerstkranke Patienten behandeln, „die die letzte Option ziehen wollen“, erläuterte der Arzt. „Dabei haben wir natürlich auch Todesfälle.“ Das sei in der Neurochirurgie „völlig selbstverständlich“.
Klinik-Vorstand: „Es fallen auch Schädeldecken mal runter“
Auch aus der heruntergefallenen Schädeldecke machte Dr. Poppinga, der übrigens aus Ostfriesland stammt, kein Geheimnis: „Es fallen auch [...] Schädeldecken mal runter. Das ist leider so. Überall, wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler.“ Aber: „Wir haben leitliniengerecht diesen Fall behandelt. Und dem Patienten geht es hervorragend.“ Ihm sei „keinerlei Schaden entstanden“.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg teilte damals auf Anfrage unserer Redaktion mit: „Aufgrund zweier anonymer Strafanzeigen im Sommer 2023 sind hier Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden. Die Ermittlungen richten sich gegen eine im Evangelischen Krankenhauses Oldenburg beschäftigte Person. Es sind im Zuge der Ermittlungen Patientenunterlagen zweier im Evangelischen Krankenhaus verstorbener Patienten zur Auswertung beschlagnahmt worden, wobei die Klinikleitung sich kooperativ zeigte. Die Unterlagen werden nunmehr durch ein Institut für Rechtsmedizin auf etwaige Behandlungsfehler überprüft.“
Das ist das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Oldenburg
Bei dem Beschäftigten des Krankenhauses, gegen den sich die Ermittlungen richteten, handelte es sich um einen „Mediziner“, wie die Staatsanwaltschaft ganz aktuell (7. Dezember 2023) ergänzend mitgeteilt hat. Ihm wurde „vorgeworfen, durch unsachgemäße Behandlung den Tod zweier Patienten verursacht zu haben“.
Die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Patientenakten seien inzwischen durch einen rechtsmedizinischen Sachverständigen ausgewertet worden: „Es haben sich nach dem nunmehr vorliegenden Ergebnis der sachverständigen Untersuchung indes keine Hinweise auf ein ärztliches Fehlverhalten ergeben“, schreibt die Ermittlungsbehörde. Das Verfahren sei folglich einzustellen gewesen.
So hat das Evangelische Krankenhaus auf die Einstellung reagiert
Das Evangelische Krankenhaus Oldenburg hat mit einer Pressemitteilung auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens „gegen einen leitenden Arzt der Neurochirurgie“ reagiert. Ausweislich der gutachterlichen Stellungnahmen sei „in beiden Operationen alles korrekt gelaufen“.
Klinik-Vorständin Kristina Minder kommentierte: „Wir haben nun den eindeutigen Beweis, dass keine Fehler gemacht worden sind. Wir sind daher sehr erfreut und erleichtert über die positive Nachricht. Für den Arzt und viele weitere Mitarbeiter stellten die vergangenen Wochen eine sehr belastende Situation dar.“
Die staatsanwaltschaftliche Presseauskunft vom Donnerstag endet mit folgendem Hinweis: „Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Einstellungsverfügung einzulegen. Diese muss binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Entscheidung erhoben werden. Bislang ist eine entsprechende Beschwerde hier noch nicht eingegangen.“