Rechtslage nach Horrorflug  Wenig Hoffnung auf Schadensersatz nach Flugdrama in Antalya

| | 13.06.2024 14:25 Uhr | 1 Kommentar
Flugzeuge können die Sehnsucht nach der Ferne wecken. Nach einem Erlebnis wie dem Flugdrama in Antalya geht es den Fluggästen wohl anders. Foto: Pixabay
Flugzeuge können die Sehnsucht nach der Ferne wecken. Nach einem Erlebnis wie dem Flugdrama in Antalya geht es den Fluggästen wohl anders. Foto: Pixabay
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Ehepaar Janßen aus Leer hat sich beim Reiseveranstalter beschwert – mit wenig Aussicht auf Erfolg. Der Grund: EU-Fluggastrechte gelten nicht in der Türkei. Einen Weg gibt es aber vielleicht noch.

Lesedauer des Artikels: ca. 7 Minuten
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