Rechtslage nach Horrorflug Wenig Hoffnung auf Schadensersatz nach Flugdrama in Antalya


Flugzeuge können die Sehnsucht nach der Ferne wecken. Nach einem Erlebnis wie dem Flugdrama in Antalya geht es den Fluggästen wohl anders. Foto: Pixabay
Ehepaar Janßen aus Leer hat sich beim Reiseveranstalter beschwert – mit wenig Aussicht auf Erfolg. Der Grund: EU-Fluggastrechte gelten nicht in der Türkei. Einen Weg gibt es aber vielleicht noch.
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