Brüssel  Entschädigung erst ab vier Stunden Verspätung: EU schwächt Rechte von Flugreisenden

Katrin Pribyl
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Von Katrin Pribyl
| 05.06.2025 19:00 Uhr | 0 Kommentare
Geht es nach den großen Airlines und der EU-Kommission, sollen Reisende bald erst ab fünf Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben. Foto: Armando Franca/dpa/AP
Geht es nach den großen Airlines und der EU-Kommission, sollen Reisende bald erst ab fünf Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben. Foto: Armando Franca/dpa/AP
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Werden Verspätungen bei Flugreisen bald seltener entschädigt? Am Donnerstag sprach sich die Mehrheit der EU-Verkehrsminister für eine Abschwächung der Fluggastrechte aus. Künftig sollen Reisende erst eine Ausgleichszahlung bekommen, wenn ihr Flug mindestens vier Stunden verspätet ist.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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