Schleswig  750g-Stollen ein Snack to go? Bäcker soll plötzlich Abgabe auf Verpackung zahlen

Joshua Hirschfeld
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Von Joshua Hirschfeld
| 11.09.2025 11:15 Uhr | 0 Kommentare
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Weil er ja auch unterwegs verzehrt werden könnte, entscheidet das Umweltbundesamt, die Verpackung eines 750-Gramm-Stollens unter das sogenannte Einwegkunststofffondsgesetz fallen zu lassen. Bäcker Tim Vorpahl ist entsetzt.

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