Zwei Freizeiten auf Insel Zeltlager auf Norderney – ab dann gibt es Karten

| 31.03.2026 13:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Blick auf Norderney. Foto: DPA
Blick auf Norderney. Foto: DPA
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Der Landkreis Aurich hat den Start des Kartenverkaufs für die Zeltfreizeit auf Norderney angekündigt. Die Plätze werden in zwei Altersgruppen vergeben - allerdings gibt es eine wichtige Bedingung.

Aurich - Der Landkreis Aurich hat den Start des Kartenverkaufs für seine Zeltfreizeit auf Norderney angekündigt. Laut Mitteilung der Kreisverwaltung beginnt der Verkauf am Samstag, 18. April 2026, um 8 Uhr. Organisiert wird die Freizeit vom Amt für Jugend und Soziales.

Das Angebot steht unter dem Motto „erlebnispädagogische Freizeit“ und soll Spiel, Gemeinschaft sowie gemeinsames Lernen und ein gutes Miteinander fördern. Vorbereitet wird die Zeltfreizeit von ausgebildeten ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung, die sich in mehreren Wochenendseminaren auf ihren Einsatz vorbereiten.

Zwei Durchgänge geplant

Geplant sind zwei Durchgänge, um ein altersgerechtes Programm zu ermöglichen. Jeweils 90 Kinder können teilnehmen. Für 8- bis 11-Jährige ist der Zeitraum vom 17. bis 25. Juli 2026 vorgesehen, für 12- bis 14-Jährige vom 29. Juli bis 6. August 2026. Neben festen Programmpunkten soll Raum für eigene Ideen und Mitgestaltung bleiben.

Die Teilnahme kostet 200 Euro. Im Preis enthalten sind nach Angaben des Landkreises die Fährüberfahrt, volle Verpflegung, die Unterkunft auf dem Zeltplatz sowie das pädagogische Programm. Untergebracht werden die Kinder in Gruppenzelten mit festem Holzboden und Betten mit Matratzen. Bis zu acht Teilnehmende werden jeweils von einer ehrenamtlichen Betreuerin oder einem ehrenamtlichen Betreuer begleitet. Benötigt wird neben entsprechender Kleidung ein Schlafsack.

Karten gibt es in Norden beim Regionalteam Nord sowie in Aurich im Kreishaus im Foyer. Telefonische Kartenbestellungen und Reservierungen über das Internet sind nicht möglich. Neben dem eigenen Kind kann höchstens eine weitere Person angemeldet werden, dafür müssen vollständige Personaldaten vorliegen.

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