Osnabrück Drosten gegen Wiesendanger: Urteil im Streit um „gezielte Täuschung“ gefallen
Christian Drosten hat vor dem Landgericht Hamburg teilweise gegen Roland Wiesendanger gewonnen. Foto: picture alliance / dts-Agentur
Erfolg für Christian Drosten: Roland Wiesendanger darf wesentliche Vorwürfe gegen den Berliner Virologen nicht wiederholen. Ein Gericht wertete den Vorwurf der Täuschung über den Ursprung der Corona-Pandemie als unwahre Tatsachenbehauptung. So reagiert Wiesendangers Anwalt.
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