Abfallentsorgung  Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen – was gilt für Privatpersonen?

Lisa Siegler
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Von Lisa Siegler
| 27.04.2026 10:58 Uhr | 0 Kommentare
Ein nicht richtig entsorgter Farbeimer liegt im Wald. Symbolfoto: Pixabay/Archiv
Ein nicht richtig entsorgter Farbeimer liegt im Wald. Symbolfoto: Pixabay/Archiv
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Anfang April wurde in Remels Zyankali in einem Wohnhaus entdeckt. Welche Regelungen gelten für die Lagerung von Gefahrstoffen für Privatpersonen? Wir haben beim Landkreis Leer nachgefragt.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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