Klage gegen Gasbohr-Genehmigung erfolglos Borkum und Juist nach Urteilspruch „sehr enttäuscht“
Die Plattform N05-A, mit der das Erdgas gefördert werden soll, ist von Borkum aus zu sehen. Foto: Lars Penning/dpa
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Rechtsauffassung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie. Das hatte die deutsche Genehmigung für Gasbohrungen auf deutschem Hoheitsgebiet erteilt.
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