Heino möchte Zeichen setzen Nach AfD-Post: Heino will 30.000 Euro - mindestens

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Von dpa
| 07.07.2026 13:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Heino will sich auch von der AfD nicht politisch vereinnahmen lassen. (Archivbild) Foto: Robert Michael/dpa
Heino will sich auch von der AfD nicht politisch vereinnahmen lassen. (Archivbild) Foto: Robert Michael/dpa
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Eine Wahlwerbung der AfD mit Heino hat ein juristisches Nachspiel. Der Volksmusiker will sich nicht vereinnahmen lassen. Er fordert von der AfD wegen Verletzung seiner Rechte eine erhebliche Summe.

Eine Wahlwerbung mit Heino hat für die AfD möglicherweise ein teures Nachspiel. Der Volksmusiker habe beim Landesgericht Innsbruck eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht, sagte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden. Zuvor hatte die „Märkische Oderzeitung“ berichtet.

Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte Werner. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Werner jetzt. 

Klage soll „klares Zeichen“ setzen

Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde.

Heino, der mit seinen Volksliedern und bei seinen Auftritten eine stark patriotische Seite pflegt, habe sich in jüngerer Zeit nur einmal öffentlich politisch geäußert, sagte Werner. Er habe sich bei der vergangenen Bundestagswahl als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz positioniert. 

Die AfD Uckermark hatte nach Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen.

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