Bundestag Unfälle mit E-Rollern – Hubig wirbt für erweiterte Haftung

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Von dpa
| 09.07.2026 05:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Zahl der Unfälle mit E-Rollern hat zugenommen. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene
Die Zahl der Unfälle mit E-Rollern hat zugenommen. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene
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Nach einem Unfall ist der E-Roller-Fahrer weg – wer zahlt jetzt? Die Justizministerin wirbt für einen Vorschlag der Union, über den der Bundestag abstimmen will. Was sich für Betroffene ändern soll.

Damit Geschädigte nach Unfällen mit E-Rollern nicht leer ausgehen, wirbt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für neue Regeln. Vor der für den heutigen Abend geplanten abschließenden Beratung über eine Regelung zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen sagt die SPD-Politikerin: „Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden.“ Sie sehe keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist auch zuständig für den Verbraucherschutz. Foto: Bernd von Jutrczenka
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist auch zuständig für den Verbraucherschutz. Foto: Bernd von Jutrczenka

Bisher haftet nur der Fahrer

Wenn ein gemieteter E-Scooter an einem Unfall beteiligt ist, haftet bislang nur der Fahrer. Ist der Fahrer des E-Rollers nicht auffindbar, bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Künftig sollen Betroffene ihre Schadenersatzansprüche auch gegenüber dem Anbieter geltend machen können.

Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – von rund 4.000 Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2021 auf fast 8.000 Unfälle im Jahr 2024. Unfälle im Zusammenhang mit abgestellten E-Scootern werden bislang nicht statistisch erfasst. 

Künftig soll die Haftung bei Unfällen mit abgestellten E-Rollern auch verschuldensunabhängig gelten. Das heißt, Geschädigte müssen nicht mehr nachweisen, dass ihn ein Fahrer unsachgemäß platziert hat, etwa mitten auf einem Gehweg.

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