Osnabrück Bewerber ungepflegt oder alkoholisiert? Neue Sanktionen für Leistungsempfänger
Neue Verschärfung: Empfänger von Grundsicherung, die alkoholisiert zum Bewerbungsgespräch kommen, können sanktioniert werden. Foto: IMAGO/Michael Bihlmayer
Wer ungepflegt zum Bewerbungsgespräch erscheint, riskiert Kürzungen bei der neuen Grundsicherung. Ein Experte äußert verfassungsrechtliche Bedenken.
Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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