Auto-Tuning: Wenn die Genehmigungen fehlen
Ohne entsprechendes Zertifikat des Zubehörteils ist eine Einzelabnahme erforderlich. Ansonsten erlischt im schlechtesten Fall die Betriebserlaubnis.
Ostfriesland - Für die Tuningbranche ist Deutschland nach wie vor einer der größten und wichtigsten Märkte weltweit. Laut verschiedener Studien werden hier jährlich gut zwei Milliarden Euro umgesetzt – hinzu kommen weitere vier Milliarden Euro, die Autohersteller direkt für die Individualisierung von Neufahrzeugen verdienen. Klassiker im Zubehörhandel sind nach wie vor Räder-/Reifenkombinationen, Fahrwerkskomponenten (Sportfahrwerke, Tieferlegungen) und Anbauteile (Front-/Heckspoiler).
Sehr viel Geld wird in der Branche auch mit der Leistungssteigerung von Motoren sowie mit dem Einbau spezieller Abgasanlagen umgesetzt. Schneller, breiter, lauter – zahlreiche Wissenschaftler haben sich mit der Thematik beschäftigt. Fahrer(innen) getunter Autos als Spinner abzustempeln – das ist allerdings zu einfach. Für viele ist die Schrauberei ein Hobby, für den Großteil der Szene-Mitglieder steht die Individualisierung im Fokus – es geht um die Abhebung aus der Masse. Manchmal aber ist es auch einfach nur die Liebe zum Automobil. Insbesondere die Besitzer von Youngtimern und jungen Oldtimern basteln, um mit ihrem Auto überhaupt fahren zu können.
Ein ganz anderer Aspekt des Tunings ist die Fahrsicherheit – und die gerät nicht selten in den Hintergrund. Für die Behörden ist es allerdings nicht relevant, ob ein Hobbyschrauber die juristischen Rahmenbedingungen aus Unwissenheit überschreitet oder sie wissentlich ignoriert. Fakt ist: „Die bauliche Veränderung am Fahrzeug“ unterliegt klaren Vorgaben, die sich maßgeblich in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung wiederfinden. Ganz wichtig: Entscheidend ist nicht etwa, ob ein Teil spektakulär aussieht, sondern ob sicherheits- oder zulassungsrelevanten Folgen zu erwarten sind.
Bei einigen Produkten ist die Einzelabnahme notwendig, obwohl die Ware aus dem Fachhandel zertifiziert ist und eine ABE vorliegt. Die TÜV-Station in Leer hatte vor einigen Jahren einen solchen Fall zu lösen: Ein Mercedes SL 350 im Topzustand war zur Hauptuntersuchung vorgestellt worden. Der Besitzer hatte den Wagen kurz zuvor gekauft – und fiel aus allen Wolken, als der Prüfer mitteilte, dass die Leichtmetallfelgen zur Löschung der Betriebserlaubnis führen. Der Grund: Für die exklusiven Aluräder lag zwar eine ABE vor, doch dieses Attest hatte eine Einschränkung: Innerhalb von zwölf Wochen nach der Montage ist ein entsprechender Eintrag der Rad-/Reifen-Kombination bei der zuständigen Behörde in den Zulassungspapieren zu erfolgen, stand auf der letzten Seite des Zertifikats. Das allerdings war nicht passiert – und somit erlosch die Gültigkeit der entsprechenden ABE nach drei Monaten.
Aber es sind manchmal schon die ganz kleinen Dinge, die eine Betriebserlaubnis gefährden. Der KÜS hat ein Beispiel: Eine lose Matratze im Heck für die Übernachtung beim Musikfestival gilt zunächst als Ladung. Sie muss sicher verstaut sein, macht aus einem Auto aber noch kein Wohnmobil. Anders sieht es aus, wenn Schränke, Liegefläche, Stauraum oder Kochmöglichkeit fest eingebaut werden. Wird etwas dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden, spricht man von einer baulichen Veränderung. Damit kann sich auch die Zweckbestimmung ändern: Das Alltagsauto wird beispielsweise zum Camper.
Bis zur nächsten Vergabe der Prüfplakette sollte bei relevanten Tuning- und Umbaumaßnahmen übrigens nicht nur wegen negativer juristischer Konsequenzen auf keinen Fall gewartet werden, denn: Auch Versicherungen stellen im Schadenfall womöglich ziemlich unangenehme Fragen. „Besonders bei Kaskoschäden wird es kritisch, wenn ein nicht genehmigter Umbau eine Rolle spielt“, erläutert Benjamin Wertz, Leiter der KÜS Technik GmbH.