Aufarbeitung des Bürgerkriegs Syrien: Baschar al-Assad zu Tode verurteilt

Amira Rajab, dpa
|
Von Amira Rajab, dpa
| 11.08.2026 10:58 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Urteile haben viel symbolischen Wert. Foto: Ghaith Alsayed
Die Urteile haben viel symbolischen Wert. Foto: Ghaith Alsayed
Artikel teilen:

Er ließ Gegner verfolgen, foltern und töten und hielt sich fast ein Vierteljahrhundert an der Macht. Nun ist Ex-Präsident Baschar al-Assad in Syrien zum Tode verurteilt worden.

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Sturz von Baschar al-Assad hat ein syrisches Gericht den früheren Machthaber in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Vor dem Gerichtssaal jubelten Menschen und feierten das Urteil. Es war die erste Verurteilung Assads und ein langersehnter Moment der syrischen Gesellschaft in der Aufarbeitung der eigenen Geschichte. Doch er bleibt zunächst symbolisch: Eine Vollstreckung der Strafe ist bisher nicht absehbar.

Nach einem fast 14-jährigen brutalen Bürgerkrieg wurde die Regierung unter Langzeitmachthaber Assad Ende 2024 von einer Rebellenallianz unter Führung der Islamistengruppe Haiat Tahrir al-Scham (HTS) gestürzt. Assad und viele seiner Gefolgsleute konnten fliehen. HTS-Kopf Ahmed al-Scharaa führt das Land heute als Übergangspräsident an. Syrien muss sich seitdem neu finden. Auch die Übergangsjustiz steht vor Herausforderungen.

Folter, Mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Das Urteil gegen den gestürzten Machthaber Assad wurde live im syrischen Staatsfernsehen übertragen. Das Vierte Strafgericht in der Hauptstadt Damaskus sprach ihn wegen vorsätzlichen Mordes an mehreren Menschen – darunter Kindern –, Folter, willkürlicher Inhaftierungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. 

Ebenfalls zum Tode verurteilt wurde Assads Cousin, Atef Nadschib, der 2011 als Chef des politischen Sicherheitsdienstes in der südlichen Provinz Daraa tätig war. Daraa gilt als Wiege des Aufstandes gegen Assad. Dort brachen im März 2011 die ersten Massenproteste aus. Sie wurden durch die Verhaftung Jugendlicher ausgelöst, die regierungskritische Graffiti an die Wände ihrer Schule gesprüht hatten. Sicherheitskräfte gingen mit Gewalt gegen die Proteste vor und lösten damit den Bürgerkrieg aus.

Eine Vollstreckung der Todesstrafe scheint derzeit unwahrscheinlich. (Archivbild) Foto: -/SANA via AP/dpa
Eine Vollstreckung der Todesstrafe scheint derzeit unwahrscheinlich. (Archivbild) Foto: -/SANA via AP/dpa

Das Gericht habe einstimmig beschlossen, die härteste Strafe gegen Nadschib zu verhängen, und verurteilte ihn zum Tode, sagte Richter Fachr al-Din al-Arian. Dem Verurteilten wurden laut Anklage unter anderem „systematischer Massenmord“ und willkürliche Verhaftungen vorgeworfen. Er muss sich als eine der wenigen Schlüsselfiguren der früheren Regierung, selbst in Syrien vor Gericht verantworten.

Assads Bruder, Mahir al-Assad, sowie weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihnen wurden vorsätzlicher und geplanter Mord sowie Folter mit Todesfolge zur Last gelegt.

Menschenrechtlern zufolge wurden nach Beginn des Bürgerkriegs tausende Menschen durch Folter in Syrien getötet. Im Großteil der Fälle war die syrische Regierung des gestürzten Machthabers Assads verantwortlich, in anderen Fällen aber auch HTS, andere Milizen in Syrien oder die Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Jubel und Freudenschreie

Vor dem Justizpalast in Damaskus versammelten sich während der Urteilsverkündung dutzende Menschen. Nach dem Urteil gegen Nadschib kam es zu Jubel und Freudenschreien. Auch in Daraa wurden Freudenbekundungen gemeldet.

Nach dem Urteil gegen Nadschib kam es zu Jubel und Freudenschreien. Foto: Ghaith Alsayed
Nach dem Urteil gegen Nadschib kam es zu Jubel und Freudenschreien. Foto: Ghaith Alsayed

Die Verfahren sind Teil der neuen syrischen Übergangsjustiz. Nach dem Umbruch begann die neue Führung, hochrangige Vertreter der früheren Regierung strafrechtlich zu verfolgen. Seit Ende April finden Prozesse vor dem neu geschaffenen Vierten Strafgericht des Justizpalasts in Damaskus statt. Sie sollen unter anderem klären, wer Befehle zur Gewalt gab, wer an Folter beteiligt war und wo sich Massengräber befinden. Zugleich soll die Justiz den Opfern im Land Gerechtigkeit verschaffen und die Rechtsstaatlichkeit im neuen Syrien stärken.

Junge Justiz vor Herausforderungen

Lange Zeit war eine faire Strafverfolgung der Verantwortlichen in Syrien selbst nicht möglich. Verfahren gegen syrische Staatsangehörige wurden daher im Ausland geführt, auch in Deutschland und Frankreich. 

Nun müssen syrische Gerichte mit den Hinterlassenschaften des Bürgerkriegs umgehen, in dem nach Schätzungen mehr als 500.000 Menschen getötet wurden. In vielen Fällen geht es um die Strafverfolgung unter anderem wegen systematische Folter, Massenmord, gewaltsame Niederschlagung friedlicher Demonstrationen und Folter mit Todesfolge, auch immer wieder an Minderjährigen.

Umstritten ist außerdem, dass sich die Verfahren bislang vor allem gegen Vertreter der früheren Regierung richten. Kritiker bemängeln, dass Verbrechen anderer bewaffneter Gruppen, darunter dschihadistische Fraktionen und Rebellenmilizen, bislang weitgehend außen vor bleiben. Andere sehen in den Prozessen den Versuch, die Bevölkerung und ausländische Partner politisch zufriedenzustellen.

„Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Gerechtigkeit“

Die Verurteilung Assads dürfte zunächst vor allem symbolische Bedeutung haben. Der frühere Präsident und sein als „Schlächter“ bekannter Bruder Mahir flohen nach dem Sturz der Regierung nach Russland. Sollten die beiden eines Tages gefasst oder ausgeliefert werden, warten auf sie die Justizbehörden. 

Von Verantwortlichen im Gerichtssaal hieß es: „Dies ist nicht das Ende des Weges, sondern vielmehr ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Gerechtigkeit, Wiedergutmachung für die Opfer und der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit.“ 

In den kommenden Wochen stehen weitere Prozesse an. Die nächste Anhörung im Fall von Wassim al-Assad, einem weiteren Cousin des ehemaligen Präsidenten, ist für den 18. August angesetzt. Gegen den früheren Großmufti Ahmed Hassun soll am 24. August das Urteil verkündet werden. Beide befinden sich in Syrien.

Ähnliche Artikel