Regel im deutschen Fußball Kartellamt hält 50+1 für zulässig - Liga soll nachbessern
Das Bundeskartellamt schließt sein Verfahren zur 50+1-Regel im deutschen Fußball ab. Die Behörde sieht keine grundsätzlichen Bedenken, doch es gibt Mängel. Was bedeutet dies für die Clubs?
50+1 darf bleiben - für eine dauerhafte Lösung im Ringen um die umstrittene Regel muss die Fußball-Bundesliga aus Sicht des Bundeskartellamts aber nachbessern. Die Behörde hat nach acht Jahren ihr Verfahren abgeschlossen und sieht keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken, wie sie in einem Bericht mitteilte. Um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden, haben die Bundesliga-Dachorganisation und die betroffenen Clubs jedoch deutliche Hinweise vom Kartellamt erhalten.
Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können, in die die Clubs der Bundesliga und 2. Liga ihre Profiteams meist ausgegliedert haben. Ausnahmen gelten für Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, Sonderfälle sind RB Leipzig und Hannover 96.
Bundeskartellamt nennt drei Problemfälle
Voraussetzung für 50+1 sei jedoch, dass die Regel konsequent und ohne Unterschiede angewendet werde, teilte das Bundeskartellamt mit. In insgesamt drei Punkten sieht die Behörde dies nach aktuellem Stand kritisch, konkrete rechtliche Vorgaben machte sie jedoch nicht.
Nun ist die Liga gefordert. „Es ist ein bedeutender Schritt, dass das Bundeskartellamt in seiner finalen Bewertung keine grundlegenden Bedenken gegen die Regel erhebt“, sagte Ligapräsident Hans-Joachim Watzke. „Es gilt nun im Ligaverband mit allen 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga Lösungen zu finden.“
Das sagt das Kartellamt zu den einzelnen Fällen und so geht es für die betroffenen Vereine und die Bundesliga nun weiter.
Fall Leipzig: Mitbestimmung von Fans wichtig
Die Bundesliga müsse für Mitbestimmung der Fans und einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft in den Vereinen sorgen, betonte Andreas Mundt, Präsident der Behörde. Nur dann könne das eigentliche Ziel von 50+1 - die Mitbestimmung breiter Bevölkerungsschichten - erreicht werden.
Dies darf als Hinweis an RB Leipzig verstanden werden, den eingetragenen Verein für weitere, stimmberechtigte Mitglieder zu öffnen. Derzeit gibt es nur 23. Die Fördermitglieder des Vereins haben nichts zu sagen. „Liga und Clubs stehen im ständigen und guten Austausch, wir sehen dem Fortgang unaufgeregt und wie gehabt konstruktiv entgegen“, teilten die Sachsen nach der abgeschlossenen Prüfung des Kartellamts mit.
Fall Wolfsburg und Leverkusen: Nachbesserungsbedarf
Die beiden Werksclubs VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen stehen seit mehr als zwei Jahrzehnten im Fokus der Debatte. Bereits 2023 hatten sich die Deutsche Fußball Liga DFL und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen von 50+1 mit Blick auf die Ausnahmen von der Regel verständigt.
Man sehe aber weiter „bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderclubs Nachbesserungsbedarf“, sagte Mundt. Es müsse sichergestellt werden, dass der „für Neumitglieder offene Mutterverein vergleichbare Einflussmöglichkeiten auf die Profiabteilung erhält wie bei den übrigen Clubs“, hieß es vom Kartellamt. Wie weit der Einfluss von Bayer (Leverkusen) und Volkswagen (Wolfsburg) in den Clubs nun wirklich zurückgefahren wird, dürfte weiter für reichlich Debatten sorgen.
Leverkusen ist eng mit dem Chemiekonzern Bayer verbunden. Die langjährige Förderung bildete die Grundlage für eine Ausnahme von der 50+1-Regel, die nur dann gestattet wird, wenn ein Investor einen Verein mindestens 20 Jahre lang erheblich gefördert hat. Die Regel fand 1999 bei Leverkusen Anwendung. Man werde die Stellungnahme des Kartellamts nun prüfen, teilte der Bundesligist mit.
Volkswagen erhielt 2001 eine Ausnahme für den VfL Wolfsburg. 2015 gab es diese dann auch bei der TSG 1899 Hoffenheim, wo Mäzen Dietmar Hopp die Mehrheit in der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernahm - bis der Club Ende 2023 zur regulären 50+1-Struktur zurückkehrte. Es gehe darum, mit allen Clubs „eine faire, praktikable und langfristig tragfähige Lösung zu erarbeiten“, teilte die Volkswagen AG mit. Man behalte sich aber „alle angemessenen weiteren Schritte vor“.
Fall Hannover 96: 50+1-Regel bei Abstimmung beachten
Die DFL habe die 50+1-Regel bei der Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an ihren Medienerlösen im Dezember 2023 im Falle von Hannover 96 nicht konsequent umgesetzt, bemängelte das Kartellamt. Der Mutterverein hatte seinem Geschäftsführer Martin Kind die Weisung erteilt, gegen die Beteiligung zu stimmen. Die DFL habe jedoch nicht konsequent kontrolliert, ob dies befolgt wurde. Zukünftig muss sichergestellt werden, „dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen konsequent beachtet werden“, sagte Kartellamtspräsident Mundt.
So geht es weiter
Mehrfach betonte das Kartellamt, der DFL keine konkreten Vorgaben für die konkrete Ausgestaltung der 50+1-Regel zu machen. Stattdessen solle nur der Rahmen aufgezeigt werden, in dem die Regel aus Sicht der Behörde rechtssicher angewendet wird. „Wie die DFL diesen Rahmen ausfüllt, liegt in ihrer Verantwortung und der ihrer Gremien. Den dafür nötigen Meinungsbildungsprozessen können und wollen wir nicht vorgreifen“, hieß es vom Kartellamt.
Damit liegt der Ball wieder bei der Bundesliga, so hatte sich die DFL als Dachorganisation der 36 Proficlubs zur neuen Saison umbenannt. Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht. In den kommenden Wochen soll eine detaillierte Prüfung erfolgen und dann konkrete Optionen mit den Clubs thematisiert werden, hieß es vom Präsidium des Bundesliga e.V. in einer Mitteilung.