Kriminalität K.o.-Tropfen: Mit höheren Strafen mögliche Täter abschrecken
Potenzielle Täter sollen wissen: „Wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“ Justizministerin Hubig setzt auf Abschreckung und Prävention.
Beim Thema K.o.-Tropfen wären höhere Strafen aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für potenzielle Täter ein deutliches Zeichen der Abschreckung. „Das ist schon ein starkes Signal und ein starkes Stoppschild, wenn man weiß: Wenn man so etwas tut, dann ist man mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe dabei“, sagte die SPD-Politikerin im ARD-„Morgenmagazin“.
Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut einem Entwurf der Bundesregierung künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug.
Abschreckung alleine helfe nie, sagte die Justizministerin. „Wir brauchen Aufklärung, wir brauchen eine bessere Prävention – alles, was dazugehört.“ Als Gesetzgeber sei es wichtig, zu sagen: „Bis hierhin und nicht weiter. Und wenn du diese Linie überschreitest, dann wird es richtig heftig.“
Hubig: Nicht Betroffene müssen sich schämen, sondern Täter
Am Nachmittag steht die erste Beratung zu dem Vorhaben im Bundestag an. Der Gesetzentwurf ist nach Angaben aus dem Justizministerium Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, mit mehr Prävention, Aufklärung und Unterstützung für Betroffene. Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien.
Per Mitteilung aus ihrem Ministerium erklärte Hubig: „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen oder anderen narkotischen Mitteln sind besonders niederträchtig: Die Täter betäuben ihre Opfer, um sie sexuell misshandeln zu können.“ Gewalt gegen Frauen sei ein „massives Problem, das wir nur mit einem umfassenden Ansatz in den Griff bekommen“.
Im ARD-„Morgenmagazin“ sagte die SPD-Politikerin: „Wir müssen es in der Gesellschaft schaffen, dass nicht die Betroffenen diejenigen sind, die sich schämen, sondern, dass es die Täter sind.“ An der Frage, wie der Schutz verbessert werden könne, werde in den Ländern und Kommunen ständig gearbeitet. „Wir haben mittlerweile ein deutlich höheres Netz an Möglichkeiten, wo man zum Beispiel anonym die Spuren sichern kann.“
Richterbund: Mehr Ressourcen für Strafverfolgung nötig
Die Strafverschärfung hält der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, für angemessen – doch damit allein lasse sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten kaum verbessern. „Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt“, sagte er.
Es sei deshalb vor allem die Strafverfolgung, bei der die Politik für eine größere Schutzverantwortung ansetzen müsse: Vielfach unterbesetzte Staatsanwaltschaften seien heute kaum noch in der Lage, eingehende Sexualstrafverfahren zügig zu bearbeiten. Das erschwere die Wahrheitsfindung und erhöhe die Belastung der Betroffenen.