Landrats-Stichwahl im Landkreis Aurich Stadt korrigiert Formfehler in Wahlbekanntmachung

Aiko Recke
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Von Aiko Recke
| 24.09.2026 13:01 Uhr | 0 Kommentare
Bei der Stichwahl kann mit einem Wahlschein auch an Urnen gewählt werden. Foto: Karin Böhmer
Bei der Stichwahl kann mit einem Wahlschein auch an Urnen gewählt werden. Foto: Karin Böhmer
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Bei der Stichwahl gibt es bezüglich der sogenannten Wahlscheine einen Unterschied. Laut Stadtwahlleiter Helmut Lücht spielt der in der Praxis aber wohl kaum eine Rolle.

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