Fortsetzung Fall Fabian: Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord

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Von dpa
| 29.10.2026 12:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Am Donnerstag war im Fabian-Prozess die Staatsanwaltschaft mit ihrem Schlussvortrag an der Reihe. Foto: Bernd Wüstneck/dpa
Am Donnerstag war im Fabian-Prozess die Staatsanwaltschaft mit ihrem Schlussvortrag an der Reihe. Foto: Bernd Wüstneck/dpa
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Im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian spricht die Staatsanwaltschaft von einer „eindeutigen Indizienkette“ gegen die Angeklagte. Ihr Plädoyer fällt entsprechend aus.

Eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft für die 30 Jahre alte Angeklagte hat die Rostocker Staatsanwaltschaft im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow beantragt. Zudem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld der Deutschen. Sollte das Landgericht Rostock dem folgen und ein entsprechendes Urteil rechtskräftig werden, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach bereits 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Am inzwischen 33. Prozesstag am Landgericht Rostock standen am Donnerstag die Schlussvorträge und Anträge der Ankläger auf dem Plan. „Die Staatsanwaltschaft macht sich diese Aufgabe nicht leicht“, stellte Oberstaatsanwalt Harald Nowack klar. 

Statistisch würden die gestellten Anträge im Fall eines rechtskräftigen entsprechenden Urteils in etwa eine Haft von 20 bis 30 Jahren nach sich ziehen. Die Angeklagte wäre demnach vielleicht mit Ende 50 Jahren wieder auf freiem Fuß, schätze Nowack. Die Beschuldigte schaut währenddessen nach unten. Sie hat die Vorwürfe gegen sie während des Prozesses abgestritten.

Ankläger spricht von einer „eindeutigen Indizienkette“

Nowack sagte, er sei sicher, dass sie Fabian am 10. Oktober 2025 von dessen Wohnung abgeholt und ihn später mit einem Messer erstochen und die Leiche angezündet habe. „Warum bin ich mir da so sicher?“, fragte er rhetorisch.

Er greift mehrere aus seiner Sicht entscheidende Erkenntnisse der umfangreichen Beweisaufnahme heraus, die sein Kollege von der Staatsanwaltschaft, Oliver Schley, bereits zuvor im Rahmen seines mehr als zweieinhalbstündigen Plädoyers zusammengefasst hat. 

Videoaufnahmen, die das Fahrzeug der Angeklagten in der Nähe von Fabians Wohnung am Tag seines Verschwindens zeigen, zu einer Zeit, ab der Fabians Handy nach ständiger Nutzung ungenutzt bleibt. Wenig später ein Handyfoto, das die Angeklagte selbst etwa 1,6 Kilometer entfernt vom späteren Fundort der Leiche gemacht hat. Kurz darauf schaltet die Angeklagte ihr Handy ab, was sie nach Darstellung der Staatsanwaltschaft praktisch nie tue. Feldarbeiter, die das Auto der Angeklagten unweit des späteren Fundorts sehen. 

„Alles Zufall“ - das sei die Alternativerklärung zur Täterschaft der Beschuldigten, sagt Nowack. Er spricht hingegen von einer „eindeutigen Indizienkette“. Sie sei erdrückend und stichhaltig. Nowack betonte, auch Indizien seien Beweismittel. Ohne Indizien seien 80 Prozent der Mordfälle nicht aufzuklären, so seine Schätzung.

Staatsanwaltschaft sieht Beziehung zu Fabians Vater als Motiv

Zuvor hatte Schley bereits gesagt, auch ohne ein Geständnis oder unmittelbare Tatzeugen bestünden keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft. Er verwies unter anderem darauf, dass die Angeklagte bereits am 13. Oktober erst mit einem und danach noch mit einem weiteren Bekannten am Fundort war. Am 14. Oktober kehrte sie schließlich nochmals mit einer Bekannten zu dem Tümpel etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow zurück und meldete der Polizei den Fund der Kinderleiche. 

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft führte die Angeklagte die Bekannten zu dem Fundort, damit einer von ihnen die Polizei verständigt. Denn die Angeklagte kannte Fabian gut. Sie lebte mehrere Jahre in einer Beziehung mit Fabians Vater. Naheliegende Fragen, wenn gerade sie die Leiche findet, wollte sie vermeiden, so die Auffassung der Ankläger.

Im August 2025 habe Fabians Vater die Beziehung beendet. Diese Trennung habe sie als existenzbedrohend wahrgenommen, auch weil sie von der Unterstützung des Mannes unter anderem finanziell abhängig gewesen sei.

In zahlreichen Sprachnachrichten war die Eifersucht der Frau deutlich geworden. Ein wesentlicher Streitpunkt war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft, dass Fabians Vater wegen des gemeinsamen Sohnes Kontakt zu Fabians Mutter hielt. Nachdem der Kontakt zwischen Fabian und seinem Vater zeitweise abgebrochen war, entwickelte sich nach der Trennung von der Angeklagten zwischen Fabians Vater und seinem Sohn wieder ein regelmäßiger Umgang. 

Schley sagte, aus Sicht der Angeklagten stand Fabian einer langfristigen Beziehung zwischen ihr und seinem Vater entgegen. Fabian habe „aus dem Weg geräumt werden“ müssen. 

Nebenklage-Anwältin erinnert an Fabian

Auch widersprüchliche, teils nachweislich falsche und wechselnde Aussagen der Angeklagten führte er gegen sie ins Feld und bezeichnete sie teils als „abenteuerlich und fernliegend“. Als Mordmerkmale nannte er Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe. 

Christine Habetha, die Fabians Mutter als Nebenklägerin vertritt, schloss sich in ihrem Plädoyer den Anträgen der Staatsanwaltschaft an. Außerdem sagte sie: „Ich möchte, dass in diesem Saal noch einmal laut und deutlich gehört wird, wer Fabian wirklich war.“ Sie berief sich dabei auf Schilderungen etwa von Fabians Eltern. 

Demnach war er ein aktiver, liebevoller und hilfsbereiter Junge mit feinen emotionalen Antennen. Die Mutter rang sichtbar um ihre Fassung, während der Ausführungen. Das Verfahren sei ein Teil des Lebens ihrer Mandantin geworden, den sie sich niemals ausgesucht habe. Er habe ihr das Äußerste abverlangt.

Am Freitag stehen die Schlussvorträge der Verteidigung auf dem Plan. Nach früherer Aussage des Verteidigers Andreas Ohm werden er und der zweite Verteidiger, Thomas Löcker, jeweils eigene Plädoyers halten. Danach hätte die Angeklagte die Gelegenheit für letzte Worte vor einem Urteil, dessen Verkündigung für den 10. November erwartet wird.

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